Allgemeine Mandatsbedingungen

Rechtsanwalt

Professor Dr. iur. Peter Kreutz

Bahnhofstraße 18

(Bürogemeinschaft mit D&R Anwaltskanzlei)

D-86150 Augsburg

Telefon: 0821-327 55-20

Telefax: 0821-327 55-15

E-Mail: peterkreutz@peterkreutz.info

Allgemeine Mandatsbedingungen

der Kanzlei

Professor Dr. iur. Peter Kreutz

(im Weiteren: „Rechtsanwalt“)

Für Verträge mit Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Kreutz, die auf die Erteilung von rechtlichem Rat und Auskunft, eine anwaltliche Geschäftsbesorgung (z.B. außergerichtliche Vertretung der Mandantin/des Mandanten, Erstellung von Verträgen etc.) oder die Vertretung der Auftraggeberin/ des Auftraggebers in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren zum Gegenstand haben (nachfolgend: „Mandat“ oder „Beratungsleistung“), gelten folgende allgemeine Mandatsbedingungen; diese gelten auch für die Vertragsanbahnung sowie Folgeverträge mit der Auftraggeberin/ dem Auftraggeber (nachfolgend „Mandant“):

 

  1. Zustandekommen und Umfang des Mandats

Ein Mandat kommt durch die Annahme eines entsprechenden Angebots der Mandantin/ des Mandanten zustande. Vertragspartner der Mandantin/ des Mandanten ist die oben genannte Kanzlei; sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich vereinbart, besteht kein Anspruch auf die Bearbeitung durch einen bestimmten Rechtsanwalt oder Mitarbeiter des Rechtsanwalts.

Der Umfang des Mandats ergibt sich aus dem durch den Mandatsantrag der Mandantin/des Mandanten begrenzten Mandatsvertrag. Sofern nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich anders vereinbart

  1. a) bezieht sich die Beratungsleistung ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
  2. b) umfasst die Beratungsleistung keine steuerrechtliche Beratung (steuerliche Auswirkungen hat die Mandantin/ der Mandant durch fachkundige Dritte, z.B. Fachanwalt/Fachanwältin für Steuerrecht, Steuerberater/in, Wirtschaftsprüfer/in, auf eigene Veranlassung und Kosten klären zu lassen und etwaige steuerrechtliche Gestaltungsanforderungen dem Rechtsanwalt rechtzeitig mitzuteilen bzw. durch die steuerlichen Berater der Mandantin/ des Mandanten mitteilen zu lassen,
  3. c) wird die Beratungsleistung ausschließlich gegenüber der Mandantin/ dem Mandanten erbracht; der Rechtsanwalt übernimmt gegenüber Dritten keine Haftung oder Verantwortlichkeit, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich in den Schutzbereich des Mandats einbezogen werden,
  4. d) ist der Rechtsanwalt zur Einlegung von Rechtsmitteln (z.B. Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil) und Rechtsbehelfen nur dann verpflichtet, soweit dies durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich als Mandatsinhalt vereinbart wurde.
  1. Pflichten des Rechtsanwalts

Eine Verpflichtung zum Tätigwerden des Rechtsanwalts besteht frühestens mit Annahme des Mandats und nach Ablauf eines etwaigen Widerrufsrechts bzw. vor dessen Ablauf mit einem ausdrücklichen Verlangen der Mandantin/ des Mandanten (siehe Anlage 3) mit dem Inhalt

Ich verlange ausdrücklich, dass der Rechtsanwalt bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Mandatsbearbeitung beginnen und stimme einem entsprechenden Beginn der Mandatsbearbeitung zu.

Der Rechtsanwalt hat mich darauf hingewiesen, dass mein Widerrufsrecht schon vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erlischt, wenn der Rechtsanwalt zuvor ihre anwaltliche Leistung vollständig erbracht haben.

Im Rahmen ihres Tätigwerdens wird der Rechtsanwalt insbesondere folgende Leistungen erbringen:

  1. a) Rechtliche Prüfung

Der Rechtsanwalt wird die Rechtssache der Mandantin/ des Mandanten sorgfältig prüfen, sie/ ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen der Mandantin/ des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten.

  1. b) Verschwiegenheit

Der Rechtsanwalt ist berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt im Rahmen des Mandats durch die Mandantin/ den Mandanten anvertraut oder sonst bekannt wird. Insoweit steht dem Rechtsanwalt grundsätzlich. ein Zeugnisverweigerungsrecht zu. Der Rechtsanwalt ist jedoch berechtigt, zur Erfüllung eigener steuerlicher Pflichten den Finanzbehörden die Mandatsbeziehung (Name, Adresse, Umsatzsteuer-ID der Mandantin/ des Mandanten, Gegenstand des Mandats und Höhe der Vergütung) offenzulegen.

Keine Verschwiegenheitsverpflichtung gilt bei der Inanspruchnahme einer Rechtsschutzversicherung des Mandanten, siehe Ziffer 5.

  1. c) Verwahrung von Geldern

Für die Mandantin/ den Mandanten eingehende Gelder wird der Rechtsanwalt treuhänderisch verwahren und – vorbehaltlich Ziffern 4 und 5 – unverzüglich auf schriftliche Anforderung der Mandantin/ des Mandanten an die von ihm benannte Stelle ausbezahlen.

  1. d) Datensicherheit

Der Rechtsanwalt wird alle verhältnismäßigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Datenverlust und Zugriffe unbefugter Dritter auf Daten der Mandantin/ des Mandanten treffen und laufend dem jeweils bewährten Stand der Technik anpassen.

  1. Obliegenheiten der Mandantin/ des Mandanten

Die Mandatsbearbeitung erfordert die Beachtung insbesondere der folgenden Obliegenheiten der Mandantin/ des Mandanten:

  1. a) Umfassende Information

Die Mandantin/ der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß informieren und ihm sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängende Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Die Mandantin/ der Mandant wird während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten in Kontakt treten und sämtliche von diesen während der Mandatsbearbeitung erhaltene Informationen an den Rechtsanwalt weiterleiten.

  1. b) Vorsorge bei Abwesenheit und Adressänderung

Die Mandantin/ der Mandant wird den Rechtsanwalt bei Änderung ihrer/ seiner Kontaktdaten umgehend informieren und bei einer Unerreichbarkeit von mehr als einer Woche für eine Vertretung sorgen.

  1. c) Prüfung von Mitteilungen des Rechtsanwalts

Der Rechtsanwalt darf den Angaben der Mandantin/ des Mandanten ohne eigene Nachprüfung vertrauen und die von der Mandantin/ vom Mandanten mitgeteilten Tatsachen seiner Sachbearbeitung zugrunde legen. Die Mandantin/ der Mandant wird die ihm vom Rechtsanwalt übermittelten Nachrichten, Entwürfe und Schreiben des Rechtsanwalts sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig wiedergegeben sind.

  1. d) Die Übermittlung der personenbezogenen Daten der Mandantin/ des Mandanten für Speicherung und Verarbeitung im Rahmen des erteilten Mandats.

 

  1. Vergütung

Die Abrechnung des Mandats erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), soweit nicht eine individuelle Vergütungsvereinbarung mit dem Rechtsanwalt geschlossen wurde. Die für die Tätigkeit des Rechtsanwalts nach dem RVG anfallenden Gebühren richten sich, mit Ausnahme von Strafsachen oder bestimmten sozialrechtlichen Angelegenheiten, nach dem Gegenstandswert des Mandats und/oder nach einer gesondert vereinbarten Vergütungsvereinbarung.

Werden in außergerichtlichen Angelegenheiten niedrigere als die im RVG vorgesehenen Gebühren vereinbart, so ist eine solche Vereinbarung nur verbindlich, wenn sie mindestens in Schrift- oder Textform geschlossen wurde.

Die Mandantin/ der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten außergerichtlich sowie in der ersten Instanz kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltsgebühren oder sonstiger Kosten gegen die gegnerische Partei besteht; in solchen Verfahren trägt unabhängig vom Ausgang jede Partei ihre Kosten selbst. Dies gilt grundsätzlich auch für Kosten in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Die Mandantin/ der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung des Rechtsanwalts einen angemessenen Vorschuss zu leisten und nach Beendigung des Mandats die Zahlungsansprüche des Rechtsanwalts vollständig auszugleichen; dies gilt unabhängig davon, ob der Mandantin/ dem Mandanten in diesem Zusammenhang Zahlungs- bzw. Erstattungsansprüche gegen eine Rechtsschutzversicherung, die Gegenseite oder Dritte zustehen.

Zur Sicherung der Zahlungsansprüche des Rechtsanwalts gegen die Mandantin/ den Mandanten tritt die Mandantin/ der Mandant hiermit sämtliche gegenüber der Gegenseite, ihrer/ seiner Rechtsschutzversicherung oder sonstigen Dritten bestehende, auf Zahlung von Geld gerichtete Ansprüche an den dies annehmenden Rechtsanwalt ab.

  1. Rechtsschutzversicherung

Sofern die Mandantin/ der Mandant die Inanspruchnahme einer von ihr/ ihm unterhaltenen Rechtsschutzversicherung wünscht und den Rechtsanwalt beauftragt, Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, ist der Rechtsanwalt unwiderruflich von seiner Verschwiegenheitsverpflichtung befreit.

Die Mandantin/ der Mandant wird darauf hingewiesen, dass durch die Einholung der Kostendeckungszusage durch den Rechtsanwalt eine Geschäftsgebühr nach VV 2300 RVG aus dem Gegenstandswert anfällt. Gegenstandswert sind die voraussichtlich zu erwartenden Kosten für diejenige Angelegenheit, für die Kostendeckung angefragt wird.

Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung führt zu keiner Änderung der Vertrags- und Leistungsbeziehung zwischen der Mandantin/ dem Mandanten und dem Rechtsanwalt; der Rechtsanwalt wird seine Leistung ausschließlich für und gegenüber der Mandantin/ dem Mandanten erbringen und in Rechnung stellen, die Mandantin/ der Mandant wird umgekehrt die geschuldete Vergütung gegenüber dem Rechtsanwalt begleichen. Beim Rechtsanwalt eingehende Erstattungsleistungen wird der Rechtsanwalt umgehend an die Mandantin/ den Mandanten auskehren, soweit durch die Mandantin/ den Mandanten kein Zahlungsrückstand bei dem Rechtsanwalt besteht.

Die Mandantin/ der Mandant wird darauf hingewiesen, dass eine Versicherungsleistung im Hinblick auf die Vergütung des Rechtsanwalts in der Regel nur die gesetzlichen Mindestgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abzüglich eines nach dem Versicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts umfasst und die Versicherungsleistung in der Regel nicht zu einer vollständigen Deckung seines finanziellen Aufwands für die anwaltliche Beratung und Vertretung führt.

Die Mandantin/ der Mandant ist einverstanden, dass der Rechtsanwalt gemäß § 86 Versicherungsvertragsgesetz i.V.m. den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Rechtsschutzversicherer in der Regel Kostenerstattungen in dem Umfang unmittelbar an die Rechtsschutzversicherung auskehrt, in dem die Rechtsschutzversicherung Leistungen gegenüber der Mandantin/ dem Mandanten erbracht hat.

  1. Kommunikation

Soweit nicht durch schriftliche Vereinbarung ausdrücklich ein bestimmter Kommunikationsweg und ggf. Vorkehrungen gegen Zugriffe Dritter vereinbart wurden, kommt der Rechtsanwalt seiner Informationspflicht durch die Nutzung eines von der Mandantin/ vom Mandanten mitgeteilten Kommunikationsweges nach. Die insoweit von der Mandantin/ vom Mandanten mitgeteilten Kontaktdaten sind bis zur Mitteilung einer Änderung maßgeblich.

Soweit die Mandantin/ der Mandant dem Rechtsanwalt eine E-Mail-Adresse mitteilt, willigt sie/ er jederzeit widerruflich ein, dass der Rechtsanwalt ihr/ ihm ohne Einschränkungen per E-Mail mandatsbezogene Informationen zusendet. Soweit die Mandantin/ der Mandant die technischen Voraussetzungen zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt sie/ er dies dem Rechtsanwalt mit. Die Mandantin/ der Mandant hat jederzeit die Wahl, auf einen Briefversand oder eine verschlüsselte Kommunikation zurückzugreifen.

Die Mandantin/ der Mandant wird darauf hingewiesen, dass insbesondere die Kommunikation per E-Mail nicht vor Zugriffen Dritter geschützt ist, sofern bei Sendern und Empfängern nicht technische Vorkehrungen (insbesondere Verschlüsselung, keine Verwendung des HTML-Formats) getroffen wurden.

  1. Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Rechtsanwalts aus dem zwischen ihnen und dem Mandanten bestehenden Mandat auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens ist auf 1.000.000,00 EUR beschränkt (§ 52 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 2 Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Schadensverursachung, ferner nicht für eine Haftung für schuldhaft verursachte Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Der Rechtsanwalt hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die den gesetzlichen Vorgaben zur Mindesthaftungssumme je Versicherungsfall entspricht. Sofern die Mandantin/ der Mandant wünscht, eine über diesen Betrag hinausgehende Haftung abzusichern, besteht für jeden Einzelfall die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, die auf Wunsch und Kosten der Mandantin/ des Mandanten abgeschlossen werden kann.

 

  1. Aufbewahrungs- und Herausgabepflicht der Handakten

Der Rechtsanwalt hat die Dokumente einschließlich Kopien und EDV-Dateien, die er aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von der Mandantin/ dem Mandanten oder für seine Mandantin/ für seinen Mandanten erhalten hat, nicht aber die Korrespondenz zwischen Rechtsanwalt und Mandant/in sowie die Dokumente, die die Mandantin/ der Mandant bereits in Ur- oder Abschrift erhalten hat, mit Ausnahme von vollstreckungsfähigen Titeln für die Dauer von sechs Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren (§ 50 Bundesrechtsanwaltsordnung). Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung des Zeitraumes, wenn der Rechtsanwalt die Mandantin/ den Mandanten aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen, und die Mandantin/ der Mandant dieser Aufforderung binnen sechs Monaten nachdem sie ihr/ ihm zugegangen ist, nicht nachgekommen ist.

Der Rechtsanwalt kann der Mandantin/ dem Mandanten die Herausgabe der Dokumente, die er von der Mandantin/ dem Mandanten oder für die Mandantin/ den Mandanten erhalten hat, verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist. Dies gilt nicht, soweit die Vorenthaltung der Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre.

 

  1. Abtretung

Rechte aus dem Mandat dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Rechtsanwalts abgetreten werden.

  1. Schlichtungsstelle und Gerichtsstand

Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle in Deutschland für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin. Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für den Fall, dass Meinungsverschiedenheiten mit dem sachbearbeitenden Rechtsanwalt nicht beigelegt werden können, bietet die oben genannte Kanzlei eine interne Streitschlichtung an.

Als Gerichtsstand wird der Sitz des Rechtsanwalts vereinbart, sofern die Mandantin/ der Mandant Unternehmer/in ist oder die Mandantin/ der Mandant nach Erteilung des Mandatsauftrags ihren/ seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr/ sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Leistungsort des Rechtsanwalts ist der Sitz der oben genannten Kanzlei, es sei denn, es wird schriftlich ein anderer Leistungsort ausdrücklich vereinbart.

  1. Schlussbestimmungen

Die nachfolgenden Datenschutzhinweise (Anlage 1) und die Informationen zu einem Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen(Anlage 2) sind wesentliche Bestandteile dieser allgemeinen Mandatsbedingungen.

Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen der Mandantin/ dem Mandanten und dem Rechtsanwalt gilt ausschließlich das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollte eine dieser Mandatsbestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien, eine Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.

Augsburg, 25. August 2025

 

Anlage 1 (Datenschutzhinweise)

Verantwortlicher i.S.d. Datenschutzgesetze ist

Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Peter Kreutz.

  1. Kontaktaufnahme der Mandantin/ des Mandanten

Bei einer Kontaktaufnahme der Mandantin/ des Mandanten werden die von der Mandantin/ vom Mandanten übermittelten personenbezogenen Daten gespeichert. Diese Daten werden ausschließlich für die Beantwortung der Anfrage verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGV-O bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSG-VO, wenn die Anfrage auf einen Vertragsschluss gerichtet ist. Die Daten werden gelöscht, wenn der Zweck der Verarbeitung wegfällt, z.B. die Anfrage abschließend beantwortet ist. Mündet die Anfrage in ein Mandatsverhältnis, werden die Daten spätestens nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

 

  1. Soziale Aktivitäten, rechtliche Information und Kanzleiveranstaltungen

Wir nutzen personenbezogene Daten (Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Anschrift), um Mandantinnen/ Mandanten zum Geburtstag zu gratulieren, über aktuelle rechtliche Entwicklungen zu informieren, zu Kanzleiveranstaltungen einzuladen sowie für den Versand von Weihnachtskarten. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSG-VO.

Sie können der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu diesen Zwecken jederzeit per E-Mail an peterkreutz@peterkreutz.info widersprechen. Die Daten werden gelöscht, wenn Sie der Verarbeitung widersprochen haben oder der Zweck der Verarbeitung weggefallen ist und wir nicht aus gesetzlichen Gründen zu einer weiteren Speicherung verpflichtet sind.

 

III. Rechte der Mandantin/ des Mandanten

Der Mandantin/ dem Mandanten (nachfolgend „betroffene Person“) stehen im Zusammenhang mit der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten die folgenden Rechte zu:

 

  1. Auskunftsrecht (Art. 15 DSG-VO)

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

  1. a) die Verarbeitungszwecke,
  2. b) die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden,
  3. c) die Empfänger/innen oder Kategorien von Empfängerinnen und Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, insbesondere bei Empfängerinnen und Empfängern in Drittländern oder bei internationalen Organisationen,
  4. d) falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer,
  5. e) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung,
  6. f) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde,
  7. g) wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten,
  8. h) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und Abs. 4 DSG-VO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

(2) Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Art. 46 DSG-VO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

 

  1. Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSG-VO)

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

  1. Recht auf Löschung (Art. 17 DSG-VO)

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass sie betreffende personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden und der Verantwortliche ist verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  1. a) Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  2. b) Die betroffene Person widerruft ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
  3. c) Die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 1 DS-GVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder die betroffene Person legt gemäß Art. 21 Abs. 2 DSG-VO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
  4. d) Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  5. e) Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
  6. f) Die personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSG-VO erhoben.

(2) Hat der Verantwortliche die personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gemäß Absatz 1 zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass eine betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  1. a) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information,
  2. b) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde,
  3. c) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h) und i) sowie Art. 9 Abs. 3 DSG-VO,
  4. d) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Art. 89 Abs. 1 DSG-VO, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
  5. e) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  1. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSG-VO)

(1) Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:

  1. a) die Richtigkeit der personenbezogenen Daten von der betroffenen Person bestritten wird, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen,
  2. b) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und die betroffene Person die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt,
  3. c) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, die betroffene Person sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt, oder
  4. d) die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSG-VO eingelegt hat, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.

(2) Wurde die Verarbeitung gemäß Abs. 1 eingeschränkt, so dürfen diese personenbezogenen Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Einwilligung der betroffenen Person oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

(3) Eine betroffene Person, die eine Einschränkung der Verarbeitung gemäß Absatz 1 erwirkt hat, wird von dem Verantwortlichen unterrichtet, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

  1. Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSG-VO)

(1) Die betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und sie hat das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern

  1. a) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSG-VO beruht und
  2. b) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.

Artikel 17 DSG-VO bleibt unberührt.

(2) Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Abs. 1 hat die betroffene Person das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen werden.

(3) Dieses Recht gilt nicht für eine Verarbeitung, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.

  1. Widerspruchsrecht (Art. 21 DSG-VO)

(1) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e) oder f) DSG-VO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

(2) Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

(3) Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.

(4) Die betroffene Person muss spätestens zum Zeitpunkt der ersten Kommunikation mit ihr ausdrücklich auf das in den Absätzen 1 und 2 genannte Recht hingewiesen werden; dieser Hinweis hat in einer verständlichen und von anderen Informationen getrennten Form zu erfolgen.

(5) Im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft kann die betroffene Person ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren ausüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.

(6) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Artikel 89 Absatz 1 erfolgt, Widerspruch einzulegen, es sei denn, die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.

  1. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSG-VO)

(1) Jede betroffene Person hat unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, wenn die betroffene Person der Ansicht ist, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen diese Verordnung verstößt.

(2) Die zuständige Aufsichtsbehörde ist das

Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht

Promenade 18

91522 Ansbach

 

Anlage 2 (Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen)

Sofern die Mandantin/ der Mandant Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, das Mandat ausschließlich unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln i.S.d. § 312c Abs. 2 BGB zustande kam und der Vertragsschluss im Rahmen eines vom Rechtsanwalt für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- und Dienstleistungssystems erfolgte, steht der Mandantin/ dem Mandanten ein Widerrufsrecht zu.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Name der Kanzlei, Anschrift, Telefonnummer, Telefaxnummer und E-Mail-Adresse) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienst Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Verlust des Widerrufsrechts

Ihr Widerrufsrecht erlischt vor Ablauf der Widerrufsfrist, wenn wir auf Ihre ausdrückliche Zustimmung hin mit der Ausführung der Leistungen begonnen haben und die Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht wurden.

Ort, Datum

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Mandantin(nen) bzw. Mandant(en)

 

Anlage 3 (Aufforderung Leistungserbringung vor Ablauf der Widerrufsfrist)

In Kenntnis der vorstehenden Widerrufsbelehrung verlange ich als Auftraggeber ausdrücklich, dass Herr Rechtsanwalt Professor Dr. Peter Kreutz mit seiner Leistungserbringung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei Widerruf bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen habe und bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Rechtsanwalt mein Widerrufsrecht verliere.

 

Ort, Datum

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Mandantin(nen) bzw. Mandant(en)