Erbrecht ordnet Vermögen über den eigenen Tod hinaus zu und führt häufig zu Streitigkeiten, da die Person, die Vermögen hinterlässt, nicht mehr gefragt werden kann. Wer zu Lebzeiten vorsorgt, entlastet Angehörige und sichert Werte. Prof. Dr. Kreutz begleitet Sie in Augsburg bei Testamenten, Erbverträgen und Pflichtteilsfragen – mit einem Fokus, der rechtliche Strenge und menschliches Gespür vereint.
Im Erbrecht geht es darum, Werte zu sichern und Nachlässe rechtlich klar zu ordnen.
Ob Testament oder Erbvertrag – wir entwickeln Lösungen, die Ihre Vorstellungen umsetzen und Konflikte innerhalb der Familie vermeiden.
Wir beraten Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und schaffen Klarheit in oft sensiblen Situationen.
Von der Verwaltung bis zur Auseinandersetzung: Wir begleiten Erbengemeinschaften rechtlich und praktisch bei allen Schritten
Als Testamentsvollstrecker sorgen wir für die ordnungsgemäße Umsetzung des letzten Willens und entlasten die Erben.
Wir vertreten Sie bei Erbscheinsverfahren und allen weiteren Fragen rund um Nachlassgerichte.
Wenn Ansprüche auf Herausgabe von Nachlassgegenständen bestehen, setzen wir diese konsequent durch.
Prof. Dr. Kreutz verbindet juristische Präzision mit langjähriger Erfahrung. In enger Abstimmung mit Notaren und Steuerberatern entstehen Lösungen, die rechtlich tragfähig und wirtschaftlich sinnvoll sind.
Wann sollte ich ein Testament erstellen
Ein Testament ist immer sinnvoll, besonders wichtig wird es, sobald Vermögen, Immobilien oder unternehmerische Beteiligungen vorhanden sind. Es schafft Klarheit und verhindert spätere Konflikte.
Ist ein Testament aufwändig?
Nein! Mit der entsprechenden Vorbereitung und etwas Hilfe durch den Anwalt lässt sich ein wirksames Testament gut selbst erstellen. Wenn größere Vermögenswerte (etwa Immobilien oder Unternehmensanteile) vorhanden sind oder mehrere Erben bedacht werden sollen, kann es ratsam sein, einen Notar / eine Notarin hinzuzuziehen, dann kann der Anwalt das Testament aber sehr weit vorbereiten.
Was passiert, wenn ich kein Testament mache?
Ohne Testament greift automatisch die Erbfolge, die das Gesetz anordnet („gesetzliche Erbfolge“). Es erben zuerst Ihre Kinder zu gleichen Teilen (und nach ihnen deren Kinder usw.). Haben Sie keine Kinder, erben Ihre Eltern (oder nach ihnen Ihre Geschwister und deren Nachkommen). Sind Ihre Eltern bereits gestorben und haben Sie keine Geschwister, erben Ihre Großeltern und deren Nachkommen. Insgesamt bildet das Gesetz 5 Erbordnungen nach Generationen. Sollte sich keinerlei Verwandtschaft finden, erbt der Staat.
Wie kann ich Pflichtteilsansprüche vermeiden oder begrenzen?
Pflichtteilsrechte lassen sich durch lebzeitige Schenkungen, Erbverträge oder Pflichtteilsverzichte gestalten. Eine anwaltliche Beratung ist dabei unerlässlich, denn Pflichtteilsansprüche lassen sich rechtzeitig gestalten und zudem sollte man auch weitere gesetzliche Vorgaben wie etwa „Pflichtteilsergänzungsansprüche“ etc. im Blick behalten, um Überraschungen zu vermeiden.
Was passiert, wenn es in der Erbengemeinschaft Streit gibt?
Erbengemeinschaften werden bei mehreren Erben automatisch durch das Gesetz gebildet und nachdem der- oder diejenige, dem/der alles bisher gehört hat, nicht mehr da ist, kommt es schnell zu Streit. Entstehen solche Konflikte, kann ein Anwalt vermitteln oder rechtlich durchsetzen, dass der Nachlass geordnet auseinandergesetzt wird.
Brauche ich für ein Erbscheinsverfahren in Augsburg einen Anwalt
Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert jedoch den Ablauf erheblich. Wir begleiten Sie bei Antrag, Nachweisen und eventuellen Streitigkeiten.
Sie möchten Ihre Vermögensnachfolge langfristig und über Generation sicher planen oder sind mit einem Erbfall konfrontiert? Vereinbaren Sie einen Termin in der Kanzlei Kreutz in Augsburg
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