Kanzleileitbild

Recht aus Wissenschaft und Praxis

Rechtsanwalt und Universitätsprofessor in Augsburg: Beratung, die entscheidende Prinzipien nutzt und  exakte Lösungen findet.

Als Rechtsanwalt in Augsburg verbindet Prof. Dr. Peter Kreutz Wissenschaft und Praxis. Die Universität war 20 Jahre sein beruflicher Lebensmittelpunkt. Bei den entrückten Sphären der Wissenschaft allein soll es aber nicht bleiben: Mit Lust ist er auch im ganz konkreten Alltag als Rechtsanwalt aktiv – mit allen Kompetenzen, die er in seinem akademischen Leben erworben hat. Das ist sein Leitbild: Recht, das fundiert begründet ist und im Einzelfall funktioniert. Zur Erarbeitung unserer Rechtsansichten nutzt er eine umfassend sortierte Kanzleibibliothek, Fachdatenbanken (allen voran Beck-online, an dem er seit 2017 selbst mitschreibt) und Systeme der Fach-KI. 

Pallas Athene, Büste auf der Berliner Museumsinsel

Das Logo

Pallas Athene: Wissenschaft, Kunst und Strategie

Das Logo der Kanzlei zeigt Pallas Athene, hier eine ihrer Büsten auf der Berliner Museumsinsel. Die griechische Göttin steht für die Künste und die Wissenschaften – und zugleich für die (kriegerische) Auseinandersetzung, für Strategie und Taktik. Genau diese Verbindung ist die Idee der Kanzlei: wissenschaftliche Tiefe und kluges, taktisch durchdachtes Vorgehen, wo ein Streit unvermeidlich ist.

Der Anspruch

„Da gibt’s doch was im Gesetz“

Diesen Satz hören Juristinnen und Juristen immer wieder, gleich in welchem Beruf. Er zeugt von enormem Vertrauen in den Gesetzgeber und von der Vorstellung, dessen vorausschauende Genialität sei nahezu unbegrenzt. Natürlich soll das staatliche Gesetz Mechanismen und Methoden bereitstellen, die für typische Probleme unserer modernen Gesellschaft eine faire Lösung ermöglichen. Aber das Gesetz kann nicht jeden Einzelfall erfassen und regeln. Hier braucht es den wissenschaftlich ausgebildeten Juristen.

Ein Blick in die Geschichte

Der preußische Versuch, alles zu regeln

Den Versuch, alles per Gesetz zu regeln, hat es tatsächlich einmal gegeben: das Allgemeine Landrecht für die preußischen Staaten (ALR). König Friedrich II., der Große (1712–1786), hatte es initiiert, sein Nachfolger setzte es in Kraft. Es beanspruchte, alle Rechtsfragen des Alltags der Untertanen abschließend zu regeln. Fand sich im Gesetz – wider Erwarten – nichts, musste man sich an den König in Berlin wenden. Die Preußinnen und Preußen sollten rechtlich „ohne Sorgen“ leben, „sans souci“, wie es in der berühmten Inschrift auf Schloss Sanssouci in Potsdam heißt. Es zeigte sich bald, dass dieser Anspruch nicht trägt. Kein Gesetzgeber kann alle Fälle des Alltags vorhersehen und alle wichtigen Fragen allein entscheiden – auch Friedrich der Große nicht.

Die Lösung

Das BGB: bewährte Rechtsprinzipien statt Einzelfallregelung

Man verwarf das Konzept des ALR und baute das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das in Deutschland seit 1900 gilt, auf bewährten, abstrakten Rechtsprinzipien auf – manche stammen aus der römischen Antike. Diese Prinzipien und eine exakte juristische Methode ermöglichen es, für jede aufgeworfene Rechtsfrage eine faire Lösung zu finden. Im Extremfall können Juristinnen und Juristen, vor allem die Gerichte, das Recht fortbilden und Lücken mit logischen Schlüssen schließen. Als Leitlinie dienen ihnen dabei die früheren Urteile der Gerichte, allen voran des Bundesgerichtshofs (BGH).

Genau hier liegt unsere Stärke: Wer Herkunft, Systematik und Methode des Zivilrechts bis in die Tiefe kennt, findet auch dort tragfähige Antworten, wo „nichts im Gesetz steht“.

Die Fachbibliothek der Bürogemeinschaft in Augsburg

Der Leitspruch

„Iuris praecepta sunt haec: honeste vivere, alterum non laedere, suum cuique tribuere.“

Institutionen des Kaisers Justinian, I,1,3 (533 n. Chr.)

Die Gebote des Rechts sind: aufrichtig leben, andere nicht schädigen, jedem das jeweils Faire gewähren. Dieser Satz ist mein Leitspruch, und er sollte für jedes juristische Handeln zentral sein.

01

Honeste vivere – aufrichtig leben

Ehrliche, klare Beratung, auch wenn die Rechtslage unbequem ist.

02

Alterum non laedere – andere nicht schädigen

Konfliktbewusst beraten, Schäden vermeiden, Auseinandersetzungen nur führen, wo sie geboten sind; dann aber konsequent.

03

Suum cuique tribuere – jedem das jeweils Faire gewähren

Lösungen, die den berechtigten Interessen aller Beteiligten gerecht werden und die Ihre Position konsequent durchsetzen.

Was das für Sie bedeutet

Beratung auf akademischem Niveau – persönlich betreut

01

Ein Ansprechpartner von Anfang bis Ende

Übernehmen wir ein Mandat, betreut Prof. Dr. Kreutz es persönlich und mit voller Kompetenz, ohne Wechsel des Sachbearbeiters.

02

Fundiert im gesamten Zivilrecht

Schwerpunkte sind Vermögens- und Erbrecht, Wirtschaftsrecht sowie Medien- und Internetrecht; hinzu kommen Kunstrecht und Pferderecht.

03

Gestalten und Streiten

Verträge, Testamente und Gesellschaftsverträge gestalten wir vorausschauend; vor Gericht vertreten wir Sie mit differenzierter, wissenschaftlich gegründeter Strategie und Taktik, auch in Rechtsmittelverfahren.

04

Auch für Kolleginnen und Kollegen

Als Sekundärberater unterstützt Prof. Dr. Kreutz andere Rechtsanwälte, Steuerberater und Syndici und erstellt Fachgutachten.

05

Für Augsburg, Bayerisch-Schwaben und München

Mandanten aus der Region und aus München berate wir in Augsburg – stets mit besonderer Diskretion.

Kontakt

Sprechen wir über Ihr Anliegen

Sie suchen einen Rechtsanwalt in Augsburg, der Ihre Frage bis auf den Grund durchdringt und zugleich praktisch löst? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Die Kanzlei besteht in Bürogemeinschaft mit der D & R Anwaltskanzlei (Rechtsanwalt Vincent Feurstein), Bahnhofstraße 18, 86150 Augsburg.

Kontakt aufnehmen
Persönliche Beratung in der Kanzlei Kreutz

Häufige Fragen zum Kanzleileitbild

Warum ist ein Rechtsanwalt mit Professur für mich von Vorteil?

Wer Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht seit Jahren erforscht und lehrt, kennt Entstehung, Zusammenhänge und Methode der Vorschriften. Das hilft besonders bei komplexen oder ungeregelten Fragen.

Was bedeutet „Da gibt’s doch was im Gesetz“ für meinen Fall?

Das Gesetz regelt typische Konstellationen, aber nicht jeden Einzelfall. Rechtsprinzipien und juristische Methode führen auch dort zu fairen Lösungen, wo eine ausdrückliche Regel fehlt.

Wer betreut mein Mandat?

Prof. Dr. Peter Kreutz selbst, von der ersten Beratung bis zum Abschluss. Ein Wechsel des Mandatsbetreuers findet nicht statt.