Im Kunstrecht verbinden sich schöpferische Freiheit mit Eigentum, Vertrag und Verantwortung. Es begleitet ein Werk von seiner Entstehung über Ausstellung und Handel bis zur Sammlung und zum Nachlass.
Prof. Dr. Peter Kreutz berät in Augsburg Künstler, Sammler, Galerien, Kunsthändler, Auktionshäuser und kulturelle Einrichtungen. Im Mittelpunkt stehen transparente Verträge, der Weg zu belastbaren Provenienzen und differenzierte Lösungen für den Kunstmarkt – mit wissenschaftlich fundierter Analyse und persönlichem Verständnis für Kunst und Kultur.
Werk, Markt und Sammlung
Kunstrecht konkret
Künstlerische, wirtschaftliche und historische Zusammenhänge werden gemeinsam betrachtet – vorsorgend in der Gestaltung und konsequent im Konflikt.
Bei Kunsttransaktionen entscheiden präzise Angaben zu Urheberschaft, Zustand, Provenienz und Nutzungsrechten. Wir gestalten und prüfen Verträge und begleiten Käufer, Verkäufer und Sammler bei Leistungsstörungen oder Zweifeln an der Echtheit.
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Galerien, Kunsthandel und Vermittlung
Galerieverträge, Kommissionen und Auktionsbedingungen verteilen wirtschaftliche Risiken und Verantwortung. Wir beraten Künstler, Galerien, Kunsthändler und Auktionshäuser zu Vergütung, Obhut, Versicherung, Haftung und Geldwäscheprävention.
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Echtheit, Zuschreibung und Provenienz
Expertisen, Werkverzeichnisse und Herkunftsnachweise prägen Wert und Verkehrsfähigkeit eines Kunstwerks. Wir prüfen Garantien, Haftungsfragen und Handlungsoptionen bei Fälschungsverdacht, Provenienzlücken oder konkurrierenden Eigentumsansprüchen.
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Kulturgutschutz und Restitution
Einfuhr, Ausfuhr und Erwerb von Kulturgut unterliegen besonderen Sorgfaltspflichten. Wir beraten zu Genehmigungen, NS-Raubkunst, Rückgabeansprüchen und der rechtssicheren Dokumentation sensibler Bestände.
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Urheberrecht, Auftragskunst und Werkschutz
Eigentum am Kunstwerk und Urheberrecht sind voneinander zu unterscheiden. Wir gestalten Nutzungs- und Auftragsverträge und beraten zu Ausstellung, Folgerecht, Werkintegrität sowie digitaler und künstlich erzeugter Kunst.
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Kunstsammlungen und Künstlernachlässe
Sammlungen und künstlerische Werke verlangen eine vorausschauende Nachfolge. Wir ordnen Eigentum, Urheberrechte und Entscheidungsbefugnisse und begleiten Schenkung, Vererbung oder Einbringung in eine Stiftung.
Kunstmarkt und Vertrag
Transaktionen klar gestalten und Risiken früh erkennen
Beim Kunstkaufvertrag sind Urheberschaft, Datierung, Zustand und Provenienz als Beschaffenheit sorgfältig festzuhalten. Für Künstler und Galerien regelt ein Galerie- oder Kommissionsvertrag insbesondere Vertretung, Preis, Provision, Obhut und Abrechnung. Bei Auktionen bestimmen Versteigerungsrecht und Auktionsbedingungen, wann der Vertrag zustande kommt und wer für Katalogangaben haftet.
Abhängig von Wert und Beteiligten sind im Kunsthandel außerdem die Pflichten zur Geldwäscheprävention zu beachten. Bei Aufträgen müssen Leistungsbeschreibung, künstlerische Freiheit und Abnahme in einem Vertrag über Auftragskunst und Werkleistung austariert werden. Für Ausstellungen und Transporte empfiehlt sich eine präzise Kunstversicherung von Nagel zu Nagel.
Echtheit und Herkunft
Provenienz, Zuschreibung und Kulturgutschutz prüfen
Fundierte Beratung für Werke, Werte und Verantwortung
Prof. Dr. Peter Kreutz verbindet wissenschaftliche Präzision und anwaltliche Praxis mit persönlicher Nähe zu bildender Kunst, Musik und Architektur. Ziel ist eine rechtlich belastbare Strategie, die den besonderen materiellen und ideellen Wert von Kunst berücksichtigt.
Was ist beim Kauf eines Kunstwerks rechtlich zu beachten?
Urheberschaft, Datierung, Zustand, Provenienz, Maße und Material sollten so konkret wie möglich vereinbart und dokumentiert werden. Mit dem Werkstück geht das Eigentum über, urheberrechtliche Nutzungsrechte werden dagegen nur übertragen, wenn dies ausdrücklich oder nach dem Vertragszweck vereinbart ist.
Welche Rechte bestehen, wenn sich ein Kunstwerk als Fälschung erweist?
Je nach Vertrag und Beweislage kommen Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt, Anfechtung und Schadensersatz in Betracht. Entscheidend sind die vereinbarte Beschaffenheit, eine mögliche Echtheitsgarantie, Haftungsausschlüsse und die Verjährung.
Warum ist die Provenienz beim Kunstkauf wichtig?
Die Herkunfts- und Besitzgeschichte kann Eigentumsrechte, Verkehrsfähigkeit und Wert des Werks bestimmen. Lücken, insbesondere für die Jahre 1933 bis 1945, können auf Rückgabe- oder Restitutionsrisiken hinweisen und verlangen eine sorgfältige Prüfung.
Was sollte ein Galerie- oder Kommissionsvertrag regeln?
Wesentlich sind Vertretungsumfang und Exklusivität, Verkaufspreise, Provision, Abrechnung, Obhut, Versicherung, Werbung, Ausstellungen, Laufzeit und Kündigung. Außerdem sollte feststehen, wer Eigentümer bleibt und wann Erlöse auszukehren sind.
Welche Pflichten gelten für den Kunsthandel nach dem Geldwäschegesetz?
Kunsthändler, Vermittler, Galerien und Auktionshäuser müssen bei relevanten Transaktionen unter anderem Vertragspartner und wirtschaftlich Berechtigte identifizieren, Risiken bewerten, Vorgänge dokumentieren und Verdachtsfälle melden. Die konkrete Pflicht hängt von Rolle, Wert und Umständen der Transaktion ab.
Welche Rechte behält ein Künstler nach dem Verkauf seines Werks?
Der Verkauf überträgt grundsätzlich nur das Eigentum am Werkstück. Urheberpersönlichkeitsrecht, Schutz vor Entstellung, Zugangsrecht und Verwertungsrechte können beim Künstler verbleiben; bei späteren Verkäufen über den Kunstmarkt kann außerdem das Folgerecht eingreifen.
Wie lässt sich eine Kunstsammlung weitergeben?
Je nach Ziel kommen Schenkung, testamentarische Regelung, Erbvertrag oder Stiftung in Betracht. Eigentum, Bewertung, Pflichtteilsfolgen, steuerliche Fragen, Erhaltung der Sammlung und urheberrechtliche Befugnisse sollten dabei gemeinsam geplant werden.