Auch gesucht als: Raubkunst, NS-Raubgut, Washingtoner Erklärung, Beratende Kommission, Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, Handreichung Raubkunst, verfolgungsbedingt entzogen
NS-Raubkunst (NS-Raubgut) sind Kulturgüter, die während der NS-Herrschaft (1933–1945) ihren Eigentümern, überwiegend jüdischen Verfolgten, verfolgungsbedingt entzogen wurden, etwa durch Konfiszierung, Zwangsverkauf oder Fluchtgut. Die Washingtoner Prinzipien (1998) verpflichten die Unterzeichnerstaaten politisch, solche Werke aufzuspüren und gerechte und faire Lösungen zu finden; Deutschland hat sie 1999 mit der Gemeinsamen Erklärung umgesetzt. Sie sind rechtlich nicht bindend (Soft Law) und gelten für öffentliche Einrichtungen. Konkrete Hilfestellung bietet die Handreichung zur Umsetzung. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste betreibt die Datenbank Lost Art.
Was ist der Unterschied zwischen Raubkunst und Beutekunst?
Raubkunst ist verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut der NS-Zeit; Beutekunst sind im Krieg von Staaten oder Streitkräften abtransportierte Kulturgüter.
Sind die Washingtoner Prinzipien für Privatpersonen verbindlich?
Nein. Sie binden Private rechtlich nicht, Museen und öffentlich geförderte Einrichtungen aber moralisch und politisch. Privatleute können sich freiwillig verpflichten.
Wer entscheidet bei Streit über die Rückgabe?
Bis 30.11.2025 vermittelte die Beratende Kommission (seit 2003). Seit dem 01.12.2025 gibt es die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste. Sie kann auf Antrag der Anspruchsberechtigten einseitig angerufen werden, wenn die Einrichtung ein sogenanntes „stehendes Angebot“ zur Schiedsvereinbarung abgegeben hat, und entscheidet verbindlich.
Spielt die Beweislast eine Rolle?
Ja. Für verfolgungsbedingten Entzug gelten besondere Beweiserleichterungen (Bewertungsrahmen der Schiedsgerichtsbarkeit, früher Handreichung), etwa für Verkäufe von Verfolgten zwischen 1933 und 1945.
