Medienrecht

Persönlichkeit schützen. Werke sichern. Öffentlichkeit gestalten.

Medienrecht greift dort, wo Kommunikation Wirkung entfaltet: zwischen persönlicher Freiheit und öffentlichem Interesse, kreativem Schaffen und wirtschaftlicher Verwertung, technischer Innovation und rechtlicher Verantwortung.

Prof. Dr. Peter Kreutz berät in Augsburg Unternehmen, Kulturschaffende, Urheber, Medienakteure und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens bei Veröffentlichungen, Rechteübertragungen und Konflikten – mit wissenschaftlich fundierter Analyse und Blick für die kommunikative Tragweite jeder Entscheidung.

Recht der Kommunikation

Medienrecht konkret

Persönlichkeit, Inhalt, Verbreitungsweg und wirtschaftliche Nutzung werden gemeinsam betrachtet – vor einer Veröffentlichung ebenso wie im Konflikt.

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Persönlichkeitsrecht, Bildnisrecht und Privatsphäre

Veröffentlichungen können Ansehen, Privatleben und Selbstbestimmung berühren. Wir prüfen Äußerungen und Bildnutzungen, wägen Grundrechtspositionen ab und entwickeln eine angemessene Schutzstrategie.

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Presse-, Äußerungs- und Gegendarstellungsrecht

Bei Berichterstattung zählen Tatsachengrundlage, Kontext und Zeitpunkt. Wir beraten vor einer Veröffentlichung und vertreten Betroffene bei Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung und im einstweiligen Rechtsschutz.

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Urheberrecht, Nutzungsrechte und Lizenzverträge

Werke brauchen klare Nutzungsregeln. Wir gestalten und prüfen Rechteübertragungen und Lizenzmodelle und klären Ansprüche bei unberechtigter Verwertung oder fehlender Urhebernennung.

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Fotografie, Musik, Kunst und Social Media

Kreative Inhalte treffen auf Bildrechte, Leistungsschutzrechte und Plattformbedingungen. Wir beraten Urheber, Kulturschaffende und Unternehmen bei Veröffentlichung, Kooperation und Verwertung.

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Plattformen, Streaming und künstliche Intelligenz

Digitale Verbreitungswege verändern Verantwortung und Rechteketten. Wir ordnen Plattformhaftung, Medienstaatsvertrag, KI-generierte Inhalte, Deepfakes und Transparenzpflichten rechtlich ein.

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Datenschutz, Werbung und Medien-Compliance

Kommunikation muss Datenschutz, Einwilligungen und Kennzeichnungspflichten beachten. Wir entwickeln belastbare Rahmenbedingungen für Websites, Kampagnen, Newsletter und redaktionelle Angebote.

Lexikon Medienrecht

Persönlichkeit und Öffentlichkeit

Schutz und Kommunikationsfreiheit sorgfältig abwägen

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt Ehre, Privatsphäre und persönliche Darstellung. Ob eine Veröffentlichung zulässig ist, hängt wesentlich davon ab, ob sie Tatsachen oder Werturteile enthält. Die Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung, Tatsachenbehauptung und Schmähkritik bildet deshalb häufig den Ausgangspunkt der rechtlichen Prüfung.

Bei Bildern ist zusätzlich das Recht am eigenen Bild zu beachten. Gegen rechtswidrige Presseveröffentlichungen können je nach Fall Gegendarstellung, Richtigstellung oder Widerruf und Unterlassung oder einstweiliger Rechtsschutz in Betracht kommen. Für eine Verdachtsberichterstattung gelten besondere journalistische Sorgfaltsanforderungen.

Werk und Verwertung

Kreative Leistungen rechtlich und wirtschaftlich sichern

Das Urheberrecht und der Werkbegriff bestimmen, welche kreative Leistung geschützt ist. Mit präzise gefassten Nutzungsrechten und Lizenzen werden Verwertungsarten, Dauer, Gebiet, Ausschließlichkeit und Vergütung geregelt. Das Urheberpersönlichkeitsrecht schützt zudem Namensnennung und Werkintegrität.

Bei Fotografien greifen Fotorecht und Panoramafreiheit mit Bildnis-, Eigentums- und Nutzungsrechten ineinander. Für musikalische Inhalte sind Musik, GEMA und Social Media, für redaktionelle und wissenschaftliche Arbeit das Zitatrecht und seine engen Voraussetzungen relevant.

Digitale Kommunikation

Neue Verbreitungswege und Technologien rechtlich einordnen

Plattformen, Streaming und nutzergenerierte Inhalte verändern Verantwortlichkeiten. Wir beraten zur Haftung für Verlinkungen und User-Generated Content, zum Digital Services Act, zur Plattformhaftung nach dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz und zum Medienstaatsvertrag.

Beim Einsatz künstlicher Intelligenz treffen technische Möglichkeiten auf Rechte an Trainingsdaten, Eingaben und Ergebnissen. Unser Lexikon erläutert die KI-Verordnung mit ihren Transparenzpflichten und das Verhältnis von künstlicher Intelligenz und Urheberrecht. Ergänzend sind Datenschutz und Medienprivileg sowie die Kennzeichnung kommerzieller Kommunikation zu beachten.

Lexikon Medienrecht

Wissen von A bis Z

Das Lexikon für Medienrecht

37 Begriffe aus Presserecht, Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht und Internetrecht – von Bildrechten und Gegendarstellung bis Plattformhaftung und künstlicher Intelligenz. Verständlich erklärt und untereinander verknüpft.

Zum vollständigen Lexikon

Persönlich und strategisch

Fundierte Beratung für sensible Kommunikation

Im Medienrecht sind rechtliche Bewertung, Zeitpunkt und kommunikative Folgen eng miteinander verbunden. Prof. Dr. Peter Kreutz entwickelt eine differenzierte Strategie – von der vorsorgenden Prüfung und Vertragsgestaltung bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung.

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Häufige Fragen zum Medienrecht

Was kann ich bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung tun?

Zunächst sind Inhalt, Verbreitungsweg, Reichweite und Beweislage zu sichern und die betroffenen Schutzbereiche zu bestimmen. Je nach Fall kommen Unterlassung, Gegendarstellung, Richtigstellung, Widerruf, Auskunft, Schadensersatz oder Geldentschädigung in Betracht.

Wann sollte ich vor einer Presseanfrage anwaltlichen Rat einholen?

Möglichst vor einer Stellungnahme. So lassen sich Tatsachengrundlage, rechtliche Risiken und kommunikative Folgen gemeinsam bewerten, ohne vorschnell Informationen preiszugeben oder Positionen festzulegen.

Darf ein Foto ohne Zustimmung veröffentlicht werden?

Grundsätzlich schützt das Recht am eigenen Bild vor einer Veröffentlichung ohne Einwilligung. Gesetzliche Ausnahmen bestehen unter anderem für Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte, müssen aber stets gegen berechtigte Interessen der abgebildeten Person abgewogen werden.

Welche Nutzungsrechte sollte ein Lizenzvertrag regeln?

Geregelt werden sollten insbesondere Nutzungsarten, räumlicher und zeitlicher Umfang, Ausschließlichkeit, Bearbeitungsrechte, Unterlizenzierung, Vergütung, Urhebernennung und die Nutzung auf künftigen Medien oder Plattformen.

Welche Anforderungen gelten für eine Verdachtsberichterstattung?

Erforderlich sind ein Mindestbestand an Beweistatsachen, sorgfältige Recherche, eine ausgewogene Darstellung und regelmäßig die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Berichterstattung muss als Verdacht erkennbar bleiben und darf keine Vorverurteilung enthalten.

Welche rechtlichen Fragen entstehen durch KI-generierte Inhalte?

Zu prüfen sind unter anderem Urheber- und Persönlichkeitsrechte, Trainings- und Eingabedaten, Kennzeichnungs- und Transparenzpflichten sowie die Verantwortlichkeit für Ausgaben. Die Bewertung hängt von System, Einsatz und konkretem Inhalt ab.

Wann kommt einstweiliger Rechtsschutz im Medienrecht in Betracht?

Wenn eine rechtswidrige Veröffentlichung bevorsteht oder bereits verbreitet wird und eine schnelle gerichtliche Entscheidung erforderlich ist. Wegen kurzer Dringlichkeitsfristen sollten Inhalt, Kenntniszeitpunkt und Beweise unverzüglich geprüft werden.