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Wer Musik in Videos, Podcasts, Livestreams oder Geschäftsräumen verwendet, braucht grundsätzlich Lizenzen. Betroffen sind das Urheberrecht der Komponisten und Textdichter (meist von der GEMA wahrgenommen), das Leistungsschutzrecht des Tonträgerherstellers und der ausübenden Künstler (z. B. über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH - GVL) sowie bei Bildern und Videos das Synchronisationsrecht. Die Musikbibliotheken der Plattformen (z. B. Instagram, TikTok, YouTube) decken gewerbliche Nutzung durch Unternehmenskonten oft nicht ab; dort gibt es gesonderte Bibliotheken.
Darf ich bekannte Songs in meinem Unternehmensvideo verwenden?
Nur mit Lizenz, in der Regel von mehreren Rechteinhabern. Für Werbezwecke ist die Nutzung ohne Einwilligung riskant und wird häufig (erfolgreich) abgemahnt.
Was ist GEMA-freie Musik?
Musik, deren Urheber nicht bei der GEMA gemeldet sind (z. B. Library-Musik mit Lizenzvertrag). Auch sie ist urheberrechtlich geschützt; Sie brauchen die Lizenz des Anbieters.
Brauche ich eine Lizenz für Hintergrundmusik im Geschäft?
Ja, regelmäßig bei der GEMA und der GVL.
