Vermögen übertragen und langfristig sichern
Lebzeitige Übertragungen brauchen klare Regeln: Wer Immobilien, Unternehmensanteile oder anderes Vermögen weitergibt, sollte Nutzung, Rückforderungsrechte und die spätere Nachfolge gemeinsam denken.
Vermögensrecht und Erbrecht gehören zusammen: Wer Werte aufbaut, Immobilien hält oder ein Unternehmen führt, sollte nicht erst beim Erbfall über deren Zukunft entscheiden.
Prof. Dr. Peter Kreutz berät in Augsburg bei der rechtssicheren Gestaltung und Übertragung von Vermögen ebenso wie bei der Nachlassplanung und im Erbstreit. Im Mittelpunkt stehen Lösungen, die Eigentum, familiäre Interessen und wirtschaftliche Folgen zusammenführen – zu Lebzeiten und über den Tod hinaus.
Beratung aus einer Hand
Gestaltung und Konfliktlösung werden nicht isoliert betrachtet, sondern entlang der tatsächlichen Vermögens- und Familiensituation.
Lebzeitige Übertragungen brauchen klare Regeln: Wer Immobilien, Unternehmensanteile oder anderes Vermögen weitergibt, sollte Nutzung, Rückforderungsrechte und die spätere Nachfolge gemeinsam denken.
Vom Kaufvertrag über Grundbuchrechte bis zu Fragen der Wohnungseigentümergemeinschaft begleiten wir rechtliche Entscheidungen rund um Haus, Grundstück und Eigentumswohnung.
Eine durchdachte Verfügung von Todes wegen ordnet Zuständigkeiten, schützt Werte und vermindert das Risiko späterer Auslegungs- und Wirksamkeitsstreitigkeiten.
Wir prüfen Auskunfts-, Bewertungs- und Zahlungsansprüche, begleiten Erbengemeinschaften und entwickeln eine belastbare Strategie für außergerichtliche oder gerichtliche Auseinandersetzungen.
Private und unternehmerische Vermögensnachfolge greifen häufig ineinander. Schenkungen, Gesellschaftsstrukturen und erbrechtliche Anordnungen müssen deshalb aufeinander abgestimmt werden.
Vollmachten und Verfügungen sichern Handlungsfähigkeit für den Fall, dass persönliche oder vermögensrechtliche Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können.

Vermögensrecht
Vermögensrechtliche Beratung beginnt häufig bei einer Immobilie. Beim Immobilienkaufvertrag sind Vertragsinhalt, Eigentumsübergang und Belastungen zusammen zu prüfen. Das Grundbuch dokumentiert Eigentum und Rechte Dritter; Nießbrauch oder Wohnrecht können Nutzung und Absicherung bei einer Übertragung gestalten.
Bei Eigentumswohnungen kommen Teilungserklärung, Hausgeld und Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft hinzu. Scheitert eine gemeinsame Lösung, kann auch eine Teilungsversteigerung relevant werden. Die Beratung verbindet Vertragsgestaltung, Eigentumsordnung und wirtschaftliche Handlungsfähigkeit.
Erbrecht und Nachfolge
Mit einem rechtssicheren Testament oder Erbvertrag lässt sich festlegen, wer Vermögen erhält und wie der Nachlass verteilt oder verwaltet werden soll. Bei komplexen Familien- oder Vermögensverhältnissen können Teilungsanordnungen, Vermächtnisse oder eine Testamentsvollstreckung zusätzliche Klarheit schaffen.
Nach dem Erbfall geht es oft um Auskunft, Bewertung und Verteilung. Wir beraten zu Pflichtteilsansprüchen, begleiten die Erbengemeinschaft und vertreten Beteiligte im Erbscheinsverfahren und bei streitigen Nachlassfragen.
Vorausschauende Verbindung
Eine Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge kann Vermögen frühzeitig in die nächste Generation führen. Bei Unternehmen müssen Beteiligungen, Leitung und erbrechtliche Nachfolge aufeinander abgestimmt werden; unser Lexikon erläutert dazu die Unternehmensnachfolge und den Familienpool. Eine General- und Vorsorgevollmacht ergänzt diese Planung für Situationen, in denen Entscheidungen bereits zu Lebzeiten durch eine Vertrauensperson getroffen werden sollen.

Wissen von A bis Z
87 Begriffe zu Erbrecht, Immobilienrecht, Vermögensnachfolge und Vorsorge – verständlich erklärt und untereinander verknüpft. Nutzen Sie die Suche oder steigen Sie direkt über das alphabetische Register ein.
Zum vollständigen LexikonPersönlich und fundiert
Prof. Dr. Peter Kreutz verbindet wissenschaftliche Präzision mit anwaltlicher Praxis. Je nach Fragestellung werden notarielle und steuerliche Schnittstellen frühzeitig mitgedacht und in enger Abstimmung mit den jeweiligen Beratern koordiniert.
Kontakt aufnehmen →Sobald Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder größere Vermögenswerte vorhanden sind, lohnt sich eine frühzeitige Prüfung. So lassen sich eigene Nutzungs- und Rückforderungsrechte, die Versorgung naher Angehöriger und die spätere Erbfolge aufeinander abstimmen.
Neben dem notariellen Vertrag sind insbesondere Eigentumsübergang, Grundbuchrechte, mögliche Wohn- oder Nießbrauchrechte, Gegenleistungen und Rückforderungsregelungen zu klären. Auch spätere Pflichtteilsfolgen können eine Rolle spielen.
Eine individuelle Regelung ist besonders wichtig, wenn Immobilien, ein Unternehmen, eine Patchwork-Familie oder mehrere mögliche Erben betroffen sind. Sie schafft eine klare Nachfolge und kann konfliktanfällige Gemeinschaften vermeiden oder ordnen.
Zunächst sind Nachlassbestand, Verwaltung und Rechtspositionen zu klären. Danach kann eine einvernehmliche Auseinandersetzung vorbereitet oder, wenn nötig, die Durchsetzung einzelner Ansprüche geprüft werden.
Schenkungen können bei der späteren Berechnung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen berücksichtigt werden. Zeitpunkt, Gegenleistungen und vorbehaltene Rechte sind dabei entscheidend.
Je nach Lebenssituation kommen insbesondere General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung in Betracht. Sie ergänzen die Nachlassplanung, wirken aber bereits zu Lebzeiten.