Auch gesucht als: Miterben, Erbengemeinschaft auflösen, Erbengemeinschaft Streit, Erbengemeinschaft Immobilie
Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Der Nachlass gehört den Miterben zur gesamten Hand: Kein Miterbe kann allein über einzelne Nachlassgegenstände verfügen. Entscheidungen müssen gemeinschaftlich getroffen werden, was häufig zu Konflikten führt.
Wie trifft eine Erbengemeinschaft Entscheidungen?
Maßnahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung (z. B. Vermietung, Instandhaltung) mit Stimmenmehrheit nach Erbquoten; Verfügungen wie der Verkauf einer Immobilie nur gemeinsam. Notmaßnahmen darf jeder Miterbe allein veranlassen.
Wie löst man eine Erbengemeinschaft auf?
Durch Erbauseinandersetzung, durch Abschichtung (ein Miterbe scheidet gegen Abfindung aus), durch Verkauf des Erbteils oder – wenn nichts anderes hilft – durch Klage oder Teilungsversteigerung.
