Erbe

Auch gesucht als: wer kann erben, Erbfähigkeit, Alleinerbe, Miterbe

Ein Erbe ist die Person, auf die beim Tod des Erblassers dessen Vermögen und Schulden als Ganzes übergehen. Er wird Gesamtrechtsnachfolger. Man unterscheidet den Alleinerben vom Miterben in einer Erbengemeinschaft.

Wer kann Erbe werden?

Jede natürliche Person, die beim Erbfall lebt oder bereits gezeugt ist (ungeborenes Kind), sowie juristische Personen wie Stiftungen, Vereine oder GmbHs. Tiere können nicht erben, wohl aber über eine Auflage versorgt werden.

Haftet der Erbe für Schulden des Erblassers?

Ja, grundsätzlich auch mit dem eigenen Vermögen. Die Haftung lässt sich auf den Nachlass beschränken (siehe Erbenhaftung).