Erbauseinandersetzung

Auch gesucht als: Erbe verteilen, Nachlass aufteilen, Erbstreit, Erbteilung

Die Erbauseinandersetzung ist die Aufteilung des Nachlasses unter den Miterben einer Erbengemeinschaft (§§ 2042 ff. BGB). Jeder Miterbe kann sie grundsätzlich jederzeit verlangen, sofern sie nicht durch Testament oder Vereinbarung ausgeschlossen ist. Zuerst werden die Nachlassverbindlichkeiten beglichen, danach wird der Rest nach den Erbquoten verteilt. Streit wird häufig durch einen Erbauseinandersetzungsvertrag, Mediation oder – als letztes Mittel – durch Klage oder Teilungsversteigerung gelöst.

Wie läuft eine Erbauseinandersetzung ab?

Schulden tilgen, Nachlassgegenstände verkaufen oder vertraglich zuteilen und das Restvermögen nach den Erbquoten verteilen; bei Streit hilft ein Teilungsplan.

Was passiert, wenn sich die Erben nicht einigen?

Es bleibt die Klage auf Zustimmung zu einem Teilungsplan; bei Immobilien kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen.

Wie werden Vorempfänge berücksichtigt?

Zuwendungen an einzelne Abkömmlinge sind unter Umständen auszugleichen (siehe Anrechnung und Ausgleichung).