Auch gesucht als: Schenkung widerrufen, Schenkung Immobilie, grober Undank, Verarmung Schenker, Rückforderung Schenkung Sozialamt
Eine Schenkung ist eine unentgeltliche Zuwendung (§ 516 BGB). Schenkungsversprechen bedürfen der notariellen Beurkundung, Grundstücksschenkungen ohnehin. Eine vollzogene Schenkung kann nur unter engen Voraussetzungen zurückgefordert werden: bei grobem Undank des Beschenkten (§ 530 BGB), bei Verarmung des Schenkers (§ 528 BGB) oder aufgrund vertraglicher Rückforderungsrechte.
Kann ich eine Schenkung zurückfordern, wenn ich Pflege brauche?
Ja, innerhalb von zehn Jahren seit der Schenkung, wenn der Schenker bedürftig wird; der Anspruch wird häufig vom Sozialhilfeträger geltend gemacht (§ 528 BGB).
Wie sichert man sich bei einer Schenkung ab?
Durch vertraglich vereinbarte Rückforderungsrechte, gesichert durch Vormerkung im Grundbuch, sowie durch Nießbrauch oder Wohnungsrecht.
