Auch gesucht als: Patientenverfügung Muster, Patientenverfügung Form, lebensverlängernde Maßnahmen, Patientenverfügung Notar, Behandlungswunsch
In einer Patientenverfügung hält eine volljährige, einwilligungsfähige Person schriftlich fest, ob sie in bestimmte künftige ärztliche Maßnahmen einwilligt oder sie ablehnt, falls sie sich nicht mehr äußern kann (§ 1827 BGB). Ärzte und Bevollmächtigte sind daran gebunden, wenn die Festlegungen auf die konkrete Situation zutreffen. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden.
Wie konkret muss sie sein?
Sie muss bestimmte Behandlungssituationen und Maßnahmen benennen; allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ reichen nach der Rechtsprechung des BGH nicht aus.
Muss sie notariell beglaubigt werden?
Nein, Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift genügt. Eine ärztliche Beratung und regelmäßige Aktualisierung sind ratsam; zusätzlich sollte eine Vertrauensperson zur Durchsetzung bevollmächtigt sein.
