Auch gesucht als: Vorsorgevollmacht Notar, Generalvollmacht, Vollmacht über den Tod hinaus, Vorsorgeregister, Vollmacht Bank, transmortale Vollmacht
Eine General- und Vorsorgevollmacht ermächtigt eine Vertrauensperson, im Fall der Handlungs- oder Urteilsunfähigkeit alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten des Vollmachtgebers zu regeln. Sie vermeidet in der Regel eine gerichtliche Betreuung. Für Immobiliengeschäfte verlangt das Grundbuchamt mindestens eine notariell beglaubigte Vollmacht; für den Grundstückskauf ist meist die notarielle Beurkundung nötig. Banken akzeptieren notarielle Vollmachten in der Regel ohne Rückfragen. Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer hilft, dass die Vollmacht im Ernstfall gefunden wird.
Warum sollte eine Vorsorgevollmacht notariell beurkundet oder beglaubigt werden?
Damit Banken, Grundbuchämter und Behörden sie anerkennen und die Geschäftsfähigkeit bei Errichtung dokumentiert ist.
Gilt eine Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus?
Ja, wenn dies im Vollmachtstext vorgesehen ist (transmortale Vollmacht). Die Erben können sie jedoch widerrufen.
Reicht ein Mustertext aus dem Internet?
Häufig nicht. Wichtig sind klare Regelungen zu Gesundheit, Vermögen, Immobilien und Untervollmacht; unpassende Formulare führen im Ernstfall zu Streit mit Banken oder Ärzten.
