Auch gesucht als: Erbvertrag Notar, Erbvertrag aufheben, Erbvertrag Bindung, Erbvertrag Rücktritt
Der Erbvertrag ist ein notariell beurkundeter Vertrag des Erblassers mit einem oder mehreren Vertragspartnern über die Erbfolge (§§ 2274 ff. BGB). Seine vertragsmäßigen Verfügungen binden den Erblasser: Spätere widersprechende Testamente sind insoweit unwirksam. Zu Lebzeiten darf der Erblasser weiter über sein Vermögen verfügen, aber nicht in Beeinträchtigungsabsicht verschenken (§ 2287 BGB).
Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?
Ein Erbvertrag bindet den Erblasser und erfordert die notarielle Beurkundung; ein Einzeltestament ist jederzeit frei widerrufbar.
Kann ein Erbvertrag aufgehoben werden?
Ja: durch Aufhebungsvertrag der Parteien (notariell), durch Rücktritt bei vorbehaltenem Rücktrittsrecht oder bei schwerer Verfehlung des Bedachten, durch gemeinschaftliches Testament von Ehegatten oder durch Anfechtung.
Darf der Erblasser nach dem Erbvertrag noch verkaufen oder verschenken?
Grundsätzlich ja. Beeinträchtigende Schenkungen kann der Vertragserbe aber nach dem Erbfall vom Beschenkten herausverlangen.
