Auch gesucht als: Erbe verlieren, Erbunwürdigkeitsklage, Erbe Straftat
Erbunwürdigkeit führt zum Verlust des Erbrechts und auch des Pflichtteilsanspruchs. Sie tritt nicht automatisch ein, sondern muss durch Anfechtungsklage geltend gemacht werden. Gründe sind schwere Verfehlungen (§ 2339 BGB), insbesondere die vorsätzliche (versuchte) Tötung des Erblassers, die Verhinderung oder Behinderung der Testamentserrichtung, die Beeinflussung durch arglistige Täuschung oder Drohung sowie Urkundenfälschung oder -unterdrückung.
Wann ist eine Person erbunwürdig?
Bei den gesetzlich genannten schweren Verfehlungen gegen den Erblasser oder sein Testament. Ein bloßer Streit oder Kontaktabbruch genügt nicht.
Wie wird Erbunwürdigkeit geltend gemacht?
Durch Klage vor dem Zivilgericht nach dem Erbfall. Anfechtungsberechtigt ist, wem der Wegfall des Erbunwürdigen zugutekäme; die Frist beträgt grundsätzlich ein Jahr ab Kenntnis.
Was unterscheidet Erbunwürdigkeit von der Pflichtteilsentziehung?
Die Pflichtteilsentziehung ordnet der Erblasser selbst im Testament an; Erbunwürdigkeit wird erst nach dem Tod durch Klage festgestellt.
