Erbteil

Auch gesucht als: Erbquote, Erbanteil, Erbteil verkaufen, Vorkaufsrecht Miterben

Der Erbteil (Erbquote) ist der rechnerische Anteil eines Miterben am Gesamtnachlass, ausgedrückt als Bruch (z. B. 1/2 oder 1/4). Er bestimmt, in welchem Verhältnis der Erbe am Nachlass beteiligt ist und wie bei der Erbauseinandersetzung verteilt wird.

Wie wird die Höhe des Erbteils bestimmt?

Durch Anordnung im Testament oder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge.

Kann man seinen Erbteil verkaufen?

Ja, ein Miterbe kann seinen Erbteil durch notariellen Vertrag an Dritte oder an Miterben veräußern. Verkauft er an einen Dritten, haben die übrigen Miterben ein gesetzliches Vorkaufsrecht (§ 2034 BGB).