Auch gesucht als: Erbschein Kosten, Erbschein Nachlassgericht, Erbschein Notar, Erbnachweis, Erbschein Bank
Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts, das bestätigt, wer Erbe ist und welchen Verfügungsbeschränkungen er unterliegt (z. B. Nacherbschaft, Testamentsvollstreckung). Er wird häufig gegenüber Banken, Behörden oder dem Grundbuchamt benötigt. Um einen Erbschein zu beantragen, stellt der Erbe beim Nachlassgericht oder über einen Notar einen kostenpflichtigen Antrag und gibt bestimmte eidesstattliche Versicherungen ab.
Wo und wie kann man einen Erbschein beantragen?
Beim zuständigen Nachlassgericht (Amtsgericht) oder über einen Notar, der den Antrag beurkundet.
Braucht man immer einen Erbschein?
Nein. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift genügt dem Grundbuchamt regelmäßig. Auch Banken dürfen bei eindeutigem notariellem Testament nicht pauschal einen Erbschein verlangen (BGH, Urteil vom 05.04.2016 – XI ZR 440/15).
Was kostet ein Erbschein und wie lange dauert er?
Die Gebühren richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Die Dauer hängt vom Gericht und vom Einzelfall ab; rechnen Sie mit mehreren Wochen bis Monaten.
