Auch gesucht als: Erbfolge Reihenfolge, gesetzliche Erben Reihenfolge, Eintrittsrecht, Erben erster Ordnung, Erben zweiter Ordnung
Bei der gesetzlichen Erbfolge teilt das Gesetz die Verwandten in Erbordnungen ein, um den Rang zu bestimmen:
- 1. Ordnung: Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel)
- 2. Ordnung: Eltern und deren Abkömmlinge (Geschwister, Nichten, Neffen)
- 3. Ordnung: Großeltern und deren Abkömmlinge (Onkel, Tanten, Cousins)
- 4. Ordnung und entferntere: Urgroßeltern und deren Abkömmlinge usw.
- Ein lebender Verwandter einer vorrangigen Ordnung schließt alle Verwandten der nachfolgenden Ordnungen aus. Der Ehegatte steht außerhalb dieser Ordnungen und erbt neben ihnen (siehe Ehegattenerbrecht).
Wer gehört zur 1. Erbordnung?
Kinder, Enkel und Urenkel des Erblassers.
Wie schließen sich Erbordnungen aus?
Solange ein Erbe einer näheren Ordnung vorhanden ist, erben Verwandte entfernterer Ordnungen nicht.
Was ist das Eintrittsrecht?
Ist ein Verwandter vor dem Erblasser gestorben, treten seine Abkömmlinge an seine Stelle (Erbfolge nach Stämmen), z. B. die Enkel für ein verstorbenes Kind.
