Auch gesucht als: wer ist Erblasser, Testierfähigkeit Alter, Testament ab 16
Erblasser ist die verstorbene Person, deren Vermögen im Wege der Erbfolge auf eine oder mehrere Personen übergeht. Wer ein Testament errichten will, muss testierfähig sein (siehe Testierfähigkeit).
Wer gilt rechtlich als Erblasser?
Jede verstorbene natürliche Person, die Vermögen oder Verbindlichkeiten hinterlässt.
Ab wann kann man ein Testament machen?
Ab 16 Jahren, Minderjährige aber nur durch Erklärung gegenüber einem Notar (öffentliches Testament); das eigenhändige Testament ist erst mit Volljährigkeit möglich.
