Immobilienkaufvertrag (Grundstück, Eigentumswohnung)

Auch gesucht als: Haus kaufen Notar, Kaufvertrag Immobilie, Notarkosten Immobilienkauf, Fälligkeit Kaufpreis

Der Immobilienkaufvertrag regelt die Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung gegen Zahlung des Kaufpreises. Das Gesetz schreibt dafür die notarielle Beurkundung vor (§ 311b BGB). Ein Vertrag ohne Beurkundung ist unwirksam; der Formmangel wird erst durch Auflassung und Eintragung im Grundbuch geheilt.

Warum muss ein Immobilienkaufvertrag zum Notar?

Zum Schutz vor übereilten Entscheidungen und zur rechtlichen Beratung beider Seiten.

Wann wird der Kaufpreis fällig?

Erst wenn die Fälligkeitsvoraussetzungen vorliegen, insbesondere die Auflassungsvormerkung eingetragen ist, Löschungsunterlagen für Belastungen vorliegen und Vorkaufsrechte nicht ausgeübt werden.

Welche Kosten kommen zum Kaufpreis hinzu?

Grunderwerbsteuer (in Bayern 3,5 %), Notar- und Grundbuchkosten (zusammen grob 1,5 bis 2 Prozent des Kaufpreises) und gegebenenfalls Maklerprovision.