Maklerprovision beim Immobilienkauf

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Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher darf die Maklerprovision seit dem 23.12.2020 nicht mehr allein dem Käufer aufgebürdet werden. Ist der Makler für beide Seiten tätig, müssen Käufer und Verkäufer die Provision hälftig tragen. Beauftragt nur eine Partei den Makler, darf sie höchstens die Hälfte auf die andere Seite abwälzen. Der Maklervertrag bedarf der Textform (§§ 656a ff. BGB).

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Sie ist gesetzlich nicht festgelegt, sondern frei verhandelbar und regional unterschiedlich.

Gilt das auch für Gewerbeimmobilien oder Grundstücke?

Die Teilungspflicht gilt für Wohnungen und Einfamilienhäuser beim Verkauf an Verbraucher; für andere Objekte gelten die allgemeinen Regeln.