Auch gesucht als: Haus Mängel Verkäufer, Gewährleistungsausschluss, arglistiges Verschweigen, Mangel Immobilie
Bei gebrauchten Immobilien wird die Sachmängelhaftung des Verkäufers im notariellen Vertrag meist ausgeschlossen. Der Ausschluss gilt nicht, wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschweigt oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen hat (§ 444 BGB). Ohne wirksamen Ausschluss verjähren Mängelansprüche bei Bauwerken in fünf Jahren (§ 438 BGB).
Kann ich trotz Haftungsausschluss Ansprüche geltend machen?
Ja, wenn der Verkäufer einen ihm bekannten Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie abgegeben hat.
Muss der Verkäufer von sich aus auf Mängel hinweisen?
Er muss auf Mängel hinweisen, die er kennt und die für den Käufer erkennbar wesentlich sind (z. B. Feuchtigkeit); Käufer sollten das Objekt gründlich prüfen oder begutachten lassen.
Wie ist es beim Bauträger?
Hier gilt Werkvertragsrecht mit grundsätzlich fünfjähriger Gewährleistung; ein Ausschluss in Formularverträgen ist regelmäßig unwirksam.
