Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Hausgeld und Eigentümerversammlung

Auch gesucht als: Hausgeld, Erhaltungsrücklage, Eigentümerversammlung, WEG-Verwalter, Instandhaltungsrücklage, Beschlussanfechtung

Die Eigentümer einer Wohnanlage bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die das Gemeinschaftseigentum als rechtsfähiger Verband verwaltet (§ 9a WEG). Wichtige Entscheidungen werden in der Eigentümerversammlung per Beschluss getroffen. Das Hausgeld deckt Betriebskosten und füllt die Erhaltungsrücklage. Die Verwaltung führt ein Verwalter; Eigentümer können seit 01.12.2023 einen zertifizierten Verwalter verlangen.

Was gilt für bauliche Veränderungen?

Sie können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden. Bestimmte Maßnahmen, etwa Barrierefreiheit, Lademöglichkeit für E-Autos, Einbruchschutz oder Steckersolargeräte, kann jeder Eigentümer verlangen (§ 20 WEG).

Wie kann man gegen einen Beschluss vorgehen?

Durch Anfechtungsklage innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung; die Begründung ist binnen zwei Monaten einzureichen (§ 45 WEG).