Auch gesucht als: Vorkaufsrecht Mieter, Vorkaufsrecht Gemeinde, Vorkaufsrecht Miterben, dingliches Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht gibt dem Berechtigten das Recht, bei Verkauf eines Grundstücks an einen Dritten selbst als Käufer in den Vertrag einzutreten. Man unterscheidet das schuldrechtliche, das dingliche (im Grundbuch eingetragene) und das gesetzliche Vorkaufsrecht, z. B. der Gemeinde oder des Mieters nach Umwandlung in Wohnungseigentum.
Wie funktioniert die Ausübung?
Der Berechtigte tritt zu den Bedingungen ein, die mit dem Ersterwerber vereinbart wurden. Der Notar teilt dem Berechtigten den Kaufvertrag mit.
Wie lange hat der Berechtigte Zeit?
Grundsätzlich zwei Monate ab Mitteilung des Vertrags (z. B. Mieter und Gemeinde).
Wann haben Mieter ein gesetzliches Vorkaufsrecht?
Wenn die vermietete Wohnung nach Überlassung an den Mieter in Wohnungseigentum umgewandelt und dann erstmals verkauft wird. Es gilt nicht beim Verkauf an Familien- oder Haushaltsangehörige.
