Auch gesucht als: Haus zu Lebzeiten übertragen, Immobilie verschenken Kinder, Übergabevertrag, Überlassungsvertrag, Rückforderungsrecht
Die vorweggenommene Erbfolge ist die Übertragung von Vermögen, besonders von Immobilien oder Unternehmensanteilen, schon zu Lebzeiten auf die künftigen Erben. Zweck ist häufig die Nutzung der Schenkungsteuer-Freibeträge (je Elternteil und Kind alle zehn Jahre neu) sowie die Vermeidung von Erbstreit. Der Schenker kann sich durch Nießbrauch, Wohnungsrecht und Rückforderungsrechte absichern.
Warum ist die vorweggenommene Erbfolge sinnvoll?
Sie nutzt steuerliche Freibeträge, erlaubt eine geregelte Übergabe und kann Streit nach dem Tod vermeiden.
Wie sichert sich der Schenker ab?
Im notariellen Vertrag durch Nießbrauch oder Wohnungsrecht, Rückforderungsrechte (z. B. bei Vorversterben des Kindes, Scheidung oder Verkauf ohne Zustimmung), gesichert durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch.
Welche Nachteile hat sie?
Mögliche Pflichtteilsergänzungsansprüche innerhalb von zehn Jahren, Rückforderungsrisiko bei Verarmung des Schenkers durch den Sozialhilfeträger, Schenkungsteuer bei Überschreiten der Freibeträge und Kontrollverlust.
