Auch gesucht als: Eigentumsübergang Grundstück, Auflassung Notar, Immobilienkauf Eigentümer werden
Die Auflassung ist die dingliche Einigung zwischen Verkäufer und Käufer, dass das Eigentum an einem Grundstück oder einer Eigentumswohnung übergehen soll (§ 925 BGB). Sie muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Parteien vor einem Notar erklärt werden und wird meist schon im Kaufvertrag beurkundet. Der Notar reicht die Umschreibung beim Grundbuchamt erst ein, wenn die Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt, der Kaufpreis gezahlt und die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts vorliegen.
Was bedeutet Auflassung beim Immobilienkauf?
Die formelle Einigung vor dem Notar, dass das Eigentum übergehen soll.
Ist der Käufer mit der Auflassung bereits Eigentümer?
Nein, Eigentümer wird er erst mit der Eintragung im Grundbuch.
