Auflassungsvormerkung (Eigentumsvormerkung)

Auch gesucht als: Vormerkung Grundbuch, Eigentumsvormerkung, Vormerkung Immobilienkauf

Die Auflassungsvormerkung ist eine Sicherungseintragung im Grundbuch (Abteilung II), die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert (§ 883 BGB). Verfügungen, die der Verkäufer danach trifft, etwa ein weiterer Verkauf oder die Bestellung neuer Grundpfandrechte, sind dem Käufer gegenüber unwirksam, soweit sie seinen Anspruch beeinträchtigen. Die Vormerkung sichert zudem den Rang.

Warum ist eine Auflassungsvormerkung wichtig?

Sie schützt den Käufer, der bereits zahlt, bevor er als Eigentümer eingetragen ist.

Wann wird die Auflassungsvormerkung gelöscht?

Nach der Eintragung des Käufers als Eigentümer wird sie regelmäßig gelöscht, sofern keine Zwischeneintragungen vorliegen; die Löschung wird meist im Kaufvertrag vorbereitet.