Auch gesucht als: Baulast Bayern, Baulast Grundstück, Abstandsflächenbaulast, Baulastenverzeichnis Einsicht
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen (z. B. Abstandsflächen-, Zufahrts- oder Stellplatzbaulast). Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde. In Bayern gibt es keine Baulasten und kein Baulastenverzeichnis. Vergleichbare Sicherungen werden dort durch Grunddienstbarkeiten im Grundbuch hergestellt.
Wo stehen Baulasten eingetragen?
Im Baulastenverzeichnis der Bauaufsichtsbehörde, nicht im Grundbuch; in Bayern gibt es sie nicht.
Wie erkenne ich in Bayern Belastungen eines Grundstücks?
Durch Einsicht in das Grundbuch (insbesondere Abteilung II mit Dienstbarkeiten) und die Bauakte beim Bauamt.
Warum ist außerhalb Bayerns die Einsicht ins Baulastenverzeichnis vor dem Kauf wichtig?
Baulasten können Wert und Nutzbarkeit erheblich einschränken; der Notar prüft das Verzeichnis nicht automatisch.
