Erbbaurecht und Erbbauzins

Auch gesucht als: Erbpacht, Erbbaurecht Vor- und Nachteile, Erbbauzins Anpassung, Heimfall Erbbaurecht

Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben (Erbpacht). Der Erbbauberechtigte zahlt dem Grundstückseigentümer dafür einen laufenden Erbbauzins. Die Laufzeit beträgt häufig 99 Jahre. Das Erbbaurecht wird in einem eigenen Erbbaugrundbuch eingetragen und kann beliehen werden.

Wie funktioniert das Erbbaurecht?

Man erwirbt das Gebäude, nicht das Grundstück, und zahlt für dessen Nutzung den Erbbauzins; oft ist er an einen Index gekoppelt.

Was passiert nach Ablauf des Erbbaurechts?

Das Erbbaurecht erlischt, und das Gebäude wird Bestandteil des Grundstücks. Der Eigentümer muss dem Berechtigten dafür grundsätzlich eine Entschädigung zahlen; eine Verlängerung kann vereinbart werden. Vom Heimfall, der vorzeitigen Rückübertragung bei schweren Vertragsverstößen, ist das zu unterscheiden.

Kann man ein Erbbaurecht verkaufen?

Ja, meist aber nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers.