Vorbehalt des Nießbrauchs

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Der Nießbrauchsvorbehalt wird häufig bei der vorweggenommenen Erbfolge vereinbart: Wer eine Immobilie schon zu Lebzeiten an Kinder überträgt, behält sich das Recht vor, sie weiter selbst zu nutzen oder die Mieten zu vereinnahmen. Er sollte im Grundbuch eingetragen werden. Beachten Sie die Folgen für die Pflichtteilsergänzung: Die 10-Jahres-Frist beginnt dann in der Regel nicht.

Welche Rechte bietet der Nießbrauchsvorbehalt?

Das Recht, die Immobilie selbst zu nutzen oder zu vermieten und die Einkünfte zu behalten; anders als das reine Wohnungsrecht umfasst er die Vermietung.

Welchen steuerlichen Vorteil hat er bei Schenkungen?

Der Kapitalwert des Nießbrauchs wird bei der Schenkungsteuer vom Wert der Schenkung abgezogen und mindert so die Steuer.

Welche Pflichten hat der Nießbraucher?

Er trägt die gewöhnlichen Unterhaltungskosten und laufende öffentliche Lasten.