Vermächtnis

Auch gesucht als: Vermächtnisnehmer, Vermächtnis Haus, Vorausvermächtnis, Vermächtnis einfordern

Ein Vermächtnis liegt vor, wenn der Erblasser einer Person einen bestimmten Vermögensvorteil zuwendet (z. B. ein Bild, ein Auto, einen Geldbetrag), ohne sie zum Erben einzusetzen (§§ 2147 ff. BGB). Der Vermächtnisnehmer wird nicht Gesamtrechtsnachfolger, sondern erhält einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschwerten, meist den Erben.

Was unterscheidet Erbe und Vermächtnisnehmer?

Der Erbe übernimmt Vermögen und Schulden insgesamt; der Vermächtnisnehmer erhält nur einen Anspruch auf den zugewendeten Gegenstand.

Wie fordert man ein Vermächtnis ein?

Durch Zahlungs- oder Herausgabeverlangen an den Erben. Bei einer Immobilie muss der Erbe sie mit Auflassung und Grundbucheintragung auf den Vermächtnisnehmer übertragen.

Muss man ein Vermächtnis annehmen?

Nein. Der Vermächtnisnehmer kann es ausschlagen.