KI-Verordnung (AI Act): Kennzeichnung, Deepfakes und Transparenz

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Die KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) ist das europäische Regelwerk für KI. Sie verbietet bestimmte Praktiken, verlangt KI-Kompetenz von Betreibern (Art. 4) und enthält Transparenzpflichten nach Art. 50. Danach müssen Nutzer informiert werden, wenn sie mit einer KI interagieren (z. B. Chatbots). Deepfakes (KI-erzeugte oder -manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echten Personen, Orten oder Ereignissen ähneln und täuschen können) sind sichtbar zu kennzeichnen. KI-generierte Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, sind zu kennzeichnen, sofern kein Mensch die redaktionelle Verantwortung trägt. Anbieter generativer KI müssen Ausgaben maschinenlesbar markieren. Ausnahmen bestehen für künstlerische, satirische und fiktionale Werke (eingeschränkte Offenlegung).

Muss ich KI-Bilder im Marketing kennzeichnen?

Nur, wenn sie ein Deepfake darstellen, also realistisch aussehende Darstellungen echter Personen oder Ereignisse sind. Rein illustrative, offensichtlich künstliche Bilder sind nicht erfasst. Unabhängig davon bleibt bei Werbung die Kennzeichnung als Werbung erforderlich.

Dürfen Stimme und Gesicht einer Person per KI nachgebildet werden?

Nicht ohne Einwilligung. Betroffen sind das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und gegebenenfalls Rechte ausübender Künstler. Je nach Fall kommen Unterlassung, Geldentschädigung und Strafbarkeit in Betracht.

Wer muss kennzeichnen, Anbieter oder Nutzer?

Beide: Anbieter müssen Ausgaben maschinenlesbar markieren, Betreiber (Unternehmen, die KI einsetzen) müssen Deepfakes und bestimmte Texte sichtbar kennzeichnen. Die maschinenlesbare Markierung ersetzt die Kennzeichnung durch den Betreiber nicht.

Was droht bei Verstößen?

Bußgelder der Marktüberwachungsbehörden bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen gegen Transparenzpflichten.