Kennzeichnungspflicht von Werbung (Influencer-Marketing)

Auch gesucht als: Influencer Werbung kennzeichnen, Schleichwerbung, Werbung Anzeige Instagram, Tap Tags, #ad, Kooperation kennzeichnen, bezahlte Partnerschaft

Kommerzielle Kommunikation muss als solche erkennbar sein (§ 5a Abs. 4 UWG, § 6 DDG, §§ 8, 22 MStV). Bei Influencer-Marketing gilt: Erhält der Influencer eine Gegenleistung (Geld, kostenlose Produkte, Reisen, Provisionen), muss der Beitrag eindeutig und sofort als „Werbung“ oder „Anzeige“ am Anfang gekennzeichnet werden; bei Videos zusätzlich im Bild bzw. mündlich. Posts über eigene Produkte oder Kooperationen mit Marken sind Werbung. Werden fremde Marken ohne Gegenleistung erwähnt, ist keine Kennzeichnung erforderlich, es sei denn, der Beitrag ist überwiegend werblich. Auftraggeber und Agenturen können mithaften (§ 8 Abs. 2 UWG).

Wann muss ein Post gekennzeichnet werden?

Wenn der Influencer eine Gegenleistung erhält oder eigene Produkte bewirbt, auch wenn der Beitrag redaktionell wirkt.

Reichen #ad oder #sponsored?

Das ist unsicher. In Deutschland sollten deutsche, gut sichtbare Begriffe wie „Werbung“ oder „Anzeige“ am Anfang stehen. Die plattformeigene Funktion „bezahlte Partnerschaft“ allein genügt nicht in jedem Fall.

Muss ich selbst gekaufte Produkte kennzeichnen?

Nein, wenn kein wirtschaftlicher Vorteil besteht und der Beitrag nicht überwiegend werblich ist. Eine Verlinkung auf den Hersteller kann bei Provisionen aber Werbung sein.

Wer haftet bei fehlender Kennzeichnung?

Der Influencer und der Auftraggeber bzw. die Agentur; Verträge sollten Kennzeichnung und Freistellung regeln.