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Der Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) ist der europäische Rahmen für Vermittlungsdienste, Hosting-Anbieter, Online-Plattformen und sehr große Plattformen. Er gilt in der EU vollständig seit dem 17.02.2024. Das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) wurde weitgehend mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Der DSA verpflichtet Anbieter u. a. zu Meldeverfahren für illegale Inhalte (Notice and Action), zur Begründung von Löschungen und Sperrungen, zu einem internen Beschwerdesystem und zur Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Hinweisgebern. Er bestimmt nicht selbst, was illegal ist; maßgeblich bleiben nationale Gesetze. „Fake News“ und Hassrede sind nur verboten, soweit sie nach Strafrecht, Persönlichkeitsrecht oder anderen Gesetzen rechtswidrig sind.
Für wen gilt der DSA?
Für alle Vermittlungsdienste, die Nutzern in der EU angeboten werden. Besondere Pflichten treffen Plattformen und sehr große Plattformen; Kleinst- und Kleinunternehmen werden teilweise entlastet.
Wie müssen Plattformen auf illegale Inhalte reagieren?
Sie müssen leicht zugängliche Meldewege bieten, Meldungen zeitnah, sorgfältig und objektiv prüfen und Betroffene über die Entscheidung unter Angabe der Gründe informieren.
Was können Nutzer bei zu Unrecht gelöschten Beiträgen tun?
Beschwerde im internen System der Plattform, außergerichtliche Streitbeilegung durch eine zertifizierte Stelle oder Klage. In Deutschland ist die Bundesnetzagentur der zuständige Koordinator.
