Auch gesucht als: Newsletter Einwilligung, Double Opt-in, E-Mail Werbung Bestandskunden, Spam, § 7 UWG, Telefonwerbung, Cold Calling
Werbung per E-Mail setzt nach § 7 UWG grundsätzlich die ausdrückliche vorherige Einwilligung des Empfängers voraus. Eine Ausnahme gilt für Bestandskunden unter engen Voraussetzungen (§ 7 Abs. 3 UWG): Die Adresse stammt aus einem Verkauf, die Werbung betrifft ähnliche eigene Produkte, der Kunde hat nicht widersprochen und wurde bei Erhebung und jeder Verwendung auf das Widerspruchsrecht hingewiesen. Zum Nachweis der Einwilligung eignet sich das Double-Opt-In-Verfahren mit Bestätigungsmail und Protokollierung. Telefonwerbung gegenüber Verbrauchern ist ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung unzulässig.
Darf ich Visitenkarten-Adressen anschreiben?
Nicht ohne Einwilligung. Die Übergabe einer Visitenkarte ersetzt sie in der Regel nicht.
Muss in jeder Mail ein Abmeldelink sein?
Ja, der Widerspruch muss jederzeit einfach und kostenfrei möglich sein.
Was droht bei unerlaubter Werbung?
Abmahnung, Unterlassungsansprüche, Bußgelder nach DSGVO und Schadensersatz.
