Auch gesucht als: Haftung Links, Haftung Kommentare, Disclaimer Links, Provider-Privileg, Notice and Takedown, Facebook-Seite Haftung, Teilen Haftung, zu eigen machen
Hyperlinks und nutzergenerierte Inhalte begründen unterschiedliche Haftungsrisiken. Wer fremde Inhalte zu eigen macht (z. B. durch Teilen mit zustimmendem Kommentar), haftet wie für eigene Inhalte. Für Links gilt: Haftung kommt in Betracht, wenn der Linksetzende die Rechtswidrigkeit kannte oder, bei Gewinnerzielungsabsicht, hätte prüfen müssen. Für Kommentare Dritter auf der eigenen Seite besteht ein Haftungsprivileg für Hostprovider: Es entfällt, sobald der Betreiber Kenntnis von einer rechtswidrigen Information hat und nicht unverzüglich handelt (Art. 6 DSA). Betreiber müssen auf konkrete Hinweise reagieren (Notice-and-Takedown) und gleichartige Verstöße verhindern.
Hafte ich für Kommentare unter meinen Posts?
Nicht ohne Kenntnis, aber ab Kenntnis einer offensichtlichen Rechtsverletzung müssen Sie den Kommentar unverzüglich entfernen. Ansonsten drohen Unterlassungs- und Kostenansprüche.
Schützt mich ein Disclaimer „Wir distanzieren uns von allen Links“?
Nein. Ein pauschaler Disclaimer hat keine wirkliche rechtliche Wirkung.
Wann haftet ein gewerblicher Linksetzer?
Wenn er wusste oder wissen musste, dass die verlinkte Seite rechtswidrige Inhalte enthält. Bei Gewinnerzielungsabsicht wird die Kenntnis vermutet, sodass eine Prüfung zumutbar ist.
