Restitution: Rückgabe von Kunstgegenständen

Auch gesucht als: Kunst zurückgeben, Restitution Raubkunst, Ersitzung Kunstwerk, Verjährung Herausgabeanspruch, Benin Bronzen, koloniale Kunst Rückgabe, Entschädigung Raubkunst

Restitution ist die Rückgabe unrechtmäßig entzogener Kulturgüter an die ursprünglichen Eigentümer oder ihre Rechtsnachfolger. Im Zivilrecht scheitern Herausgabeansprüche oft an Ersitzung (nach zehn Jahren gutgläubigen Eigenbesitzes, § 937 BGB) oder an der Verjährung (der Herausgabeanspruch des Eigentümers verjährt nach 30 Jahren, § 197 Abs. 1 Nr. 1 BGB; wer sich auf die Verjährung beruft, erhebt eine Einrede nach § 214 BGB). Bösgläubigkeit schließt die Ersitzung aus. Deshalb erfolgt die Rückgabe von NS-Raubkunst durch öffentliche Einrichtungen auf freiwilliger Grundlage nach den Washingtoner Prinzipien, unabhängig von zivilrechtlichen Fristen.

Können Privatpersonen zur Rückgabe gezwungen werden?

Zivilrechtlich ist ein Herausgabeanspruch gegen Privatpersonen oft ausgeschlossen, wenn Ersitzung oder Verjährung eingetreten sind und sie sich darauf berufen. Eine freiwillige Rückgabe oder Einigung bleibt möglich.

Wie läuft ein Restitutionsverfahren ab?

Provenienzrecherche, Anmeldung des Anspruchs bei der besitzenden Einrichtung, Prüfung nach den einschlägigen Kriterien, Verhandlung einer fairen Lösung und bei Streit Anrufung der Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut, soweit die Voraussetzungen vorliegen.

Gibt es Alternativen zur Rückgabe?

Ja: Entschädigung in Geld, Rückkauf, Dauerleihgabe, Teilung des Erlöses oder Ersatzbeschaffung.

Gilt das auch für Kunst aus kolonialen Zusammenhängen?

Hier gibt es keine allgemeinen gesetzlichen Ansprüche, wohl aber politisch vereinbarte Rückgaben, etwa der Benin-Bronzen an Nigeria (Eigentumsübertragung 2022).