Auch gesucht als: Raubgrabung, Sondengänger, Schatzregal Bayern, Bodendenkmal Fund melden, Beutekunst, Haager Konvention Kulturgut, Antiquitäten Herkunftsnachweis
Raubgrabungen sind ungenehmigte Grabungen nach Bodendenkmälern. Nach den Denkmalschutzgesetzen der Länder sind Funde unverzüglich der Denkmalbehörde anzuzeigen, und Nachforschungen mit Metalldetektoren oder Grabungen bedürfen meist einer Genehmigung. Ob Funde automatisch dem Land gehören (Schatzregal), ist landesrechtlich unterschiedlich geregelt: In vielen Ländern fallen bedeutende Funde dem Land zu, in Bayern gilt ein durch Bagatellgrenze eingeschränktes Schatzregal; im Übrigen kommen die allgemeinen Regeln des Fundrechts (§ 984 BGB) zur Anwendung. Beutekunst sind Kulturgüter, die im Krieg von Streitkräften abtransportiert wurden; ihr Raub ist nach dem Völkerrecht verboten.
Wem gehören archäologische Funde?
Das richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht. Wer einen Fund macht, muss ihn melden. Ohne Genehmigung gegrabene Funde und der Handel mit ihnen sind verboten und können strafbar sein.
Welche Abkommen schützen Kulturgüter im Krieg?
Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten von 1954 und ihre Zusatzprotokolle (insbesondere 1999). Gegen illegalen Handel wirken die UNESCO-Konvention von 1970 und das Kulturgüterschutzgesetz.
Dürfen Antiquitäten ohne Herkunftsnachweis verkauft werden?
Archäologisches Kulturgut darf nicht in Verkehr gebracht werden, wenn es rechtswidrig ausgegraben oder ausgeführt wurde. Händler müssen die rechtmäßige Herkunft prüfen und nachweisen können; ohne Nachweis drohen Beschlagnahme und Strafen.
