NFT, digitale Kunst und KI-Kunst

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Ein NFT (Non-Fungible Token) ist ein digitaler Eintrag auf einer Blockchain, der auf eine Datei verweist. Wer einen NFT kauft, erwirbt nicht automatisch Eigentum oder Urheberrechte am zugrunde liegenden Werk. Welche Nutzungsrechte gewährt werden, ergibt sich aus der Lizenz und den Bedingungen des Anbieters. Digitale Dateien sind keine Sachen im Sinne des BGB (§ 90 BGB); die Erschöpfung des Verbreitungsrechts wirkt grundsätzlich nur bei körperlichen Werkstücken. Rechtsfragen betreffen außerdem Verbraucherrecht, Geldwäscheprävention, Steuern und Regulierung von Kryptowerten. KI-generierte Kunst ist nur bei wesentlicher menschlicher Gestaltung urheberrechtlich geschützt (siehe Künstliche Intelligenz und Urheberrecht im Medienrecht).

Erwirbt man mit einem NFT das Urheberrecht?

Nein. Das Urheberrecht bleibt beim Schöpfer, es muss ausdrücklich lizenziert werden; eine Vollübertragung ist ohnehin nicht möglich, nur Nutzungsrechte.

Darf ich einen NFT von fremder Kunst erstellen?

Nur mit Zustimmung des Rechteinhabers; sonst droht eine Urheberrechtsverletzung (Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung).

Gilt das Folgerecht für NFTs?

Das ist ungeklärt. Das Folgerecht gilt für Originale der bildenden Kunst; ob digitale Werke und Token erfasst sind, ist offen.