Kunstversicherung (Nagel-zu-Nagel)

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Die Kunstversicherung schützt Kunstwerke vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Transportschäden. Bei Ausstellungen und Leihgaben ist die Nagel-zu-Nagel-Versicherung üblich: Sie deckt das Werk vom Abhängen an der Wand des Leihgebers bis zum Wiederaufhängen. Wesentlich sind eine Wertvereinbarung (Versicherungswert oder Taxe), die Bewertung durch Sachverständige, Obliegenheiten (Alarmanlage, Verpackung, Transport durch Fachspediteure) und die Regulierung von Wertminderung nach Restaurierung. Die Hausratversicherung deckt hochwertige Kunst häufig nur begrenzt.

Wer muss ein Kunstwerk bei einer Ausstellung versichern?

Der Ausstellende oder Entleiher, soweit der Leihvertrag nichts anderes bestimmt. Die Police und der Versicherungswert sollten im Vertrag festgelegt werden.

Genügt die Hausratversicherung?

Nicht bei wertvollen Werken. Entschädigungsgrenzen und Obliegenheiten sind zu prüfen; gegebenenfalls ist eine Spezialpolice nötig.

Wird Wertminderung ersetzt?

Je nach Bedingungen auch Wertminderung nach fachgerechter Restaurierung, bei Totalschaden der vereinbarte Wert.