Auch gesucht als: Expertise Kunst Haftung, Gutachten Kunstwerk fehlerhaft, Kunstgutachter Haftung, Gefälligkeitsgutachten, Wertgutachten Kunst, Sachverständiger Kunst
Eine Kunstexpertise bewertet Echtheit, Zustand, Provenienz oder Wert eines Werkes. Der Gutachtenvertrag ist regelmäßig ein Werkvertrag; ein fehlerhaftes Gutachten kann Mängelrechte und Schadensersatz auslösen. Auch Dritte, etwa spätere Käufer, können sich auf das Gutachten berufen, wenn es erkennbar als Entscheidungsgrundlage für sie bestimmt ist (Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter). Bei Gefälligkeitsgutachten und vorsätzlich falschen Angaben kommt zusätzlich eine deliktische Haftung in Betracht (§ 826 BGB). Der Maßstab ist die wissenschaftliche Sorgfalt zum Zeitpunkt der Erstellung; bei Echtheitsfragen ist häufig nur eine vertretbare Einschätzung geschuldet.
Wann haftet ein Kunstexperte?
Bei schuldhafter Verletzung von Sorgfaltspflichten, etwa unvertretbaren Schlussfolgerungen, fehlenden Quellenprüfungen oder Gefälligkeitsgutachten.
Können spätere Käufer das Gutachten nutzen?
Ja, wenn der Gutachter wusste oder erkennen konnte, dass das Gutachten für den Weiterverkauf bestimmt ist. Gutachter sollten ihren Adressatenkreis deshalb ausdrücklich begrenzen.
Wie lange kann man Ansprüche geltend machen?
Regelmäßig drei Jahre ab Jahresende und Kenntnis (§§ 195, 199 BGB); bei werkvertraglichen Ansprüchen ab Abnahme. Kürzere Fristen und Haftungsbegrenzungen in AGB sind nur eingeschränkt wirksam.
