Kunstfälschung und Betrug (§§ 263, 267 StGB)

Auch gesucht als: Fälschung Gemälde, Kunstfälscher Strafe, gefälschte Signatur, Stilfälschung, Fälschung einziehen, Beltracchi, Fälschung verkaufen Folgen

Kunstfälschung ist das Herstellen, Verändern oder Inverkehrbringen eines Kunstwerks mit dem Ziel, eine andere, meist wertvollere Urheberschaft oder Epoche vorzutäuschen. Strafrechtlich kommen Betrug (§ 263 StGB, bei gewerbsmäßigem oder bandenmäßigem Handeln mit höherer Strafe) und Urkundenfälschung (§ 267 StGB) bei gefälschten Signaturen in Betracht; bei noch geschützten Werken zusätzlich Urheberrechtsverletzungen (§ 106 UrhG). Zivilrechtlich drohen Anfechtung, Rücktritt und Schadensersatz. Das bloße Malen im Stil eines Künstlers (Stilimitation) ist erlaubt; strafbar wird es, wenn die Arbeit als Original ausgegeben oder falsch signiert wird.

Ist eine Stilfälschung strafbar?

Nein, solange sie nicht als Original des Meisters ausgegeben wird. Wer sie als Werk des Meisters verkauft oder falsch signiert, macht sich strafbar.

Welche Folgen drohen beim Verkauf einer gefälschten Skulptur?

Strafverfahren wegen Betrugs, zivilrechtlich Rückabwicklung des Kaufs und Schadensersatz.

Wer darf eine erkannte Fälschung vernichten?

Der Eigentümer sollte sie nicht eigenmächtig beseitigen, weil sie Beweismittel sein kann. Gerichte können Fälschungen einziehen (§ 74 StGB); häufig werden sie als solche gekennzeichnet oder dem Verkehr entzogen.

Wer muss die Fälschung beweisen?

Beim Privatkauf der Käufer, meist mit Hilfe von Gutachten und naturwissenschaftlichen Untersuchungen.