10. Juni 2026

Meine langjährige wissenschaftliche Tätigkeit an mehreren deutschen Universitäten führt mich immer wieder sehr grundsätzlich zu aktuellsten Themenstellungen, wodurch sich akademische Theorie und anwaltliche Praxis auf das Engste verbinden. Angeregt durch Kooperation mit dem Fraunhofer Institut für Produktionstechnik und Automatisierung IPA, Stuttgart, hat sich schon vor mehr als einem Jahrzehnt die intensive Beschäftigung mit Produkthaftungsfragen bei generativen Fertigungsmethdoden ("3D Druck") ergeben. Seit meiner Zeit an der Leibniz-Universität Hannover 2017/18 hat sich dieser Fokus markant auch auf das autonome Fahren erweitert. Dazu ist jüngst das aktualisierte Rechtshandbuch im wichtigsten juristischen Fachverlag in Deutschland, dem Verlag C.H. Beck in München, erschienen. Herausgegeben von hoch renommierten Professorenkollegen, Frau Professorin Dr. Petra Buck-Heeb und Herr Professor Dr. Dr. h.c. Bernd Oppermann, LL. M., haben zahlreiche Fachleute ihre Beiträge zur Technik des autonomen Fahrens, zur rechtlichen Diskussion (etwa Straßenverkehrsrecht, Immaterialgüterrecht, Arbeitsrecht, aber auch Strafrecht und Öffentliches Recht) und zu weiteren Perspektiven der Entwicklung auf aktuellsten Stand gebracht. Aus meiner Tastatur stammt das Kapitel "Autonomes Fahren: Produkt- und Produzentenhaftung" (Seiten 100 mit 126), das sich insbesondere mit der Haftungsprävention beschäftigt, denn der beste Haftpflichtprozess ist derjenige, der durch vorausschauende Analyse und Optimierung von Prozessen gar nicht erst geführt werden muss.
