Von Hirtenknaben und Photodrohnen

9. Juli 2026

Franz von Lenbachs Gemälde Hirtenknabe

Franz von Lenbachs (1836-1904) "Hirtenknabe" aus dem Jahr 1860 gehört sicher zu den bekanntesten Gemälden des mittleren 19. Jahrhunderts in Deutschland; es hängt heute in der Sammlung Schack in der Prinzregentenstraße in München. Lenbach malte es in Zusammenhang mit den Naturstudien seiner frühen Arbeitsphase als eigenständiger Künstler, als er sich auch mit Genrebildern beschäftigte. Der Band "Lenbach: Sonnenbilder und Porträts" zur Münchner Ausstellung 2004 (ISBN: 978-3832174095) lohnt noch heute für einen guten Überblick über diese Werkphase.

Wer der junge Mann ist, den Franz von Lenbach damals in Öl auf Leinwand bannte, ist unklar. Auch gibt es allenfalls greifbare Vermutungen, wo der Maler seinerzeit das sommerlich-lässige Motiv eingefangen hat. Und ob das alles mit dem Einverständnis der Beteiligten von statten ging, weiß heute ebenfalls niemand mehr zu sagen.

Im 21. Jahrhundert würden Abbildungen dieser Art recht sicher nicht mit dem Pinsel geschaffen, sondern durch Photographie. Seit Lenbachs Zeiten hat es hier auch - mit gutem Grund - eine rechtliche Entwicklung gegeben, die ein "Recht am eigenen Bild" kennt und klare Regeln für das Nutzen von Grund und Boden zur Herstellung von Abbildungen. Die Panoramafreiheit aus § 59 UrhG ist dabei nur einer der breiter bekannten Bausteine. Mittlerweile ist sogar der Luftraum über Grundstücken wesentlich geworden, der mit Photodrohnen durchflogen werden kann, was ebenso Regeln unterliegt wie Photos am Boden (BGH NJW 2013, 1809 - Sanssouci II). Herrn Lenbach würde man heute raten, auf den Abschluss eines Locationvertrages zu dringen und dem Hirtenknaben (oder dessen Erziehungsberechtigtem) einen Modelvertrag vorzulegen, der die wichtigsten Festlegungen enthält und dem armen Jungen vielleicht auch ein kleines Honorar für seine Motivdienste in Aussicht stellt, dann kann er beruhigt in der Sonne auf seiner Wiese posieren und der Künstler weltbekannte Motive daraus entwickeln!

#anwalt#kunstrecht#lenbach#location#modelvertrag

← Zurück zum Meldungsarchiv