Kluger Kaufmann plant vor – gerade im Familienunternehmen

3. Juni 2026

Büste Jakob Fuggers an einem Augsburger Gebäude

Aus dem Bürofenster meiner Kanzlei in Augsburg blicke ich auf ein Bankgebäude, das im späten 19. Jahrhundert in den Formen der Neo-Renaissance errichtet worden ist, und aus dessen Fassade zwei Büsten würdig herabblicken: die des Baumeisters Elias Holl und die des Kaufmanns Jakob Fugger. In den erfolgreichen Zeiten der Augsburger Handelshäuser, in der Frühen Neuzeit, hatte man nicht viele Möglichkeiten, ein größeres, familiengeführtes Unternehmen angemessen strukturiert aufzustellen. Die Augsburger Handelsherren behalfen sich damit, das Erbrecht dafür einzusetzen. Dank eines sehr peniblen Augsburger Notars sind uns diese Testamente zumindest in Abschriften noch heute im Stadtarchiv erhalten.

Im 21. Jahrhundert haben familiengeführte Unternehmen eine enorme Auswahl an Rechtsformen und Kombinationen davon: Deutschland liebt die GmbH ebenso wie Britannien seine Limited (Ltd.) und doch finden sich – mit gutem Grund – zahllose Personengesellschaften mit den unterschiedlichsten Funktionen: die einmal aus steuerlichen Gründen gebaute Mantel-KG bei der GmbH & Co KG, die Innen-GbR, die mehrere eigenständig operierende Gewerbetreibende organisiert, oder die oHG, die gerade bei Familienunternehmen sehr verbreitet ist. Seit der vorletzten Gesellschaftsrechtsreform kennt man auch die „deutsche Limited“, die "UG haftungsbeschränkt", mit all ihren Vor- und Nachteilen. Durch die jüngste Reform kam ein besonderes Register, das Gesellschaftsregister für GbR, hinzu, wodurch eine Diskussion von mindestens einem Vierteljahrhundert glücklich zu Abschluss kam. Über das Europäische Gesellschaftsrecht haben wir dabei noch nicht einmal geredet.

Die Vielfalt möglicher Gestaltungsformen legt es nahe, die rechtliche Organisation eines Unternehmens doch gelegentlich kundig überprüfen zu lassen (gerade wenn man sich damals den Gesellschaftsvertrag aus dem Internet geholt hatte). Dabei stehen natürlich steuerliche Aspekte im Fokus, aber auch solche effektiver Geschäftsführung mit klaren Wegen der Entscheidungsfindung, solche zielführender Vertretung nach außen und – nicht zu unterschätzen – Wege möglicher Haftung, denn Unternehmen entwickeln sich; je erfolgreicher, desto besser. Und irgendwann müssen Gesellschaftsanteile übertragen werden – spätestens dann, wenn ein Testament wirksam wird –, wie in den Zeiten der alten Augsburger Handelshäuser und wie damals sollte man das geschickt planen.

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