8. September 2026

Die jüngsten politischen Entwicklungen und Wahlergebnisse auf Ebene der Bundesländer zeigen eindringlich: Das Fundament unseres freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats steht unter Druck. Doch während intensiv über Verfassungs- und Staatsrecht diskutiert wird, lassen wir ein zentrales Wertungssystem unserer Gesellschaft fast völlig außer Acht: das Zivilrecht.
Vor fast genau zehn Jahren erschien Christoph Menkes Werk „Kritik der Rechte“. Seine Kernthese: Das moderne System subjektiver Rechte entpolitisiert das Zusammenleben und birgt eine innere Dialektik, die das Liberale gefährden kann. Überraschend ist: Philosophen, Straf- und Öffentlichrechtler debattierten Menkes Thesen heftig. Die Zivilrechtswissenschaft schwieg – bis heute fast durchgehend.
Dabei birgt ein geschärfter Blick auf die neuere Privatrechtsgeschichte hochaktuelle Erkenntnisse:
Die Illusion der reinen Neutralität: Im Zivilrecht dominiert nach wie vor das Denken in subjektiven Ansprüchen. Die Grundrechte wirken im Privatrecht meist nur indirekt.
"Gummiparagraphen" als Schutzwall? Um Wertentscheidungen unserer Verfassung im Privatrecht umzusetzen, greifen wir oft auf Generalklauseln wie § 242 BGB (Treu und Glauben) oder § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) zurück. Begriffe wie das „Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“ stammen jedoch aus vorkonstitutionellen Zeiten (Grüße an Kaiser Wilhelm!) – und sind extrem anfällig für gesellschaftliche Verschiebungen.
Auffanglinien für die Freiheit: Gerade wenn politische Ränder erstarken, reicht das Vertrauen auf formelle Gesetzgebung nicht aus. Wir müssen uns fragen: Kann das Privatrecht selbst Auffanglinien bieten, um das freiheitlich-individuelle Gesellschaftsmodell von innen heraus zu schützen?
Wenn der politische Konsens bröckelt, braucht es ein Zivilrecht, das seine eigenen Grundlagen nicht als gottgegeben hinnimmt, sondern aktiv defensiv versteht. Reicht unser BGB in seiner heutigen Anwendung aus, um gesellschaftliche Spaltungen abzufedern, oder braucht die Privatrechtswissenschaft mehr Mut zur Grundrechts-Debatte? Gerne gebe ich zu, dass ich da etwas unentschieden bin.
