1. Juli 2026

Das deutsche Recht ist eine recht romantische Sache. "Sachen" etwa stellt es sich immer "körperlich" vor. Egal, ob es sich um einen Bleistift handelt oder ein Hausgrundstück - beides ist körperlich, beides ist damit "Sache", für beides gelten damit ungefähr die gleichen Rechtsgrundsätze. Das macht es übersichtlicher und manches Mal auch richtig kompliziert. Denn nicht immer ist klar, was denn mit "Körper" gemeint ist: Flüssigkeiten etwa, die ja nun aus elementaren Bausteinen zusammengesetzt sind, die "Körper" haben, sind im Recht nicht zwingend Sachen, elektrische Energie auch nicht. Das ist nicht wirklich kohärent zu erklären, hier ist das Bild, was "Sache" ist und was man dann als Eigentum haben kann oder was man besitzen kann oder was man beleihen kann (etwa als Sicherheit bei Kredit), nicht schlüssig und schon gar nicht logisch. Und über moderne "Dinge", Software etwa oder Daten, haben wir da noch nicht gesprochen. Hier halfen sich die deutschen Gerichte wegen des eher "romantischen" Bildes von der "Sache" im Gesetz damit, dass das Sachenrecht dann gilt, wenn der Gegenstand "verkörpert" ist, also das Computerprogramm auf einer CD-Rom gespeichert ist oder - Nostalgie - auf einer Diskette. Was irgendwie auch gut ist, denn außerhalb des Sachenrechts haben wir kaum systematische, alltäglich verwendbare Rechtsregeln. Modernes Zivilrecht geht anders. In meiner Habilitationsschrift (ISBN 978-3-8487-3218-0, 544 Seiten) habe ich mich denn an eine historische Aufarbeitung dieses "Sachbegriffs" gemacht und bin dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass man ihn nicht wirklich begründen kann und eigentlich nie kohärent begründen konnte. Er ist schlicht - Tradition. Natürlich kann man ein modernes Rechtssystem bei "Objekten" entwickeln, das nicht nur bei Bleistiften und Grundstücken funktioniert, sondern auch bei Daten, Software, aber auch Urheberrechten und Lizenzen. Dafür habe ich in meinem Buch ein System entworfen, dass dann zu nachhaltiger Diskussion Anlass gegeben hat - mit einer Reihe rechtlicher Traditionalisten. Die Diskussion dauert an.
