23. Juli 2026

Rechtspraxis ist Verfahrenspraxis, so lautet eine gängige Annahme. Man kann die berechtigtsten Interessen haben, wenn man sie im dafür vorgesehenen (gerichtlichen) Verfahren nicht anerkannt bekommt, sind diese Interessen - bei aller Berechtigung - wertlos. Unser Rechtsstaat bietet hierfür auf seinen unterschiedlichen Ebenen eine Reihe von Möglichkeiten und doch erscheint unser Gerichtsaufbau vielen - Laien wie Profis - unübersichtlich und verwinkelt. Unsere nationale, bundesdeutsche Ordnung bildet den Kern, darum wurde durch Verträge und Abkommen im Laufe der letzten Jahrzehnte manche Schicht supranationaler Rechtsprechung gelegt, die sich zusehends bewähren.
Doch selbst auf der Ebene des deutschen Bundesrechts gibt es - bildlich gesprochen - zentrale Autobahnen hier und Nebenstraßen dort, je nachdem, welches Ziel man verfolgt, welche Interessen durchgesetzt werden sollen.
Damit die Wege möglichst effektiv zum Ziel führen, versichern sich auch erfahrene Profis qualifizierten Rates bei ausgewiesenen Fachleuten mit greifbarer Spezialisierung. In meinem Fall helfe ich regelmäßig Kolleginnen und Kollegen in der Anwaltschaft und in der Steuerberatung im Bereich des Europäischen Zivilverfahrensrechts, das wichtige Durchsetzungslücken schließen kann, und im Insolvenzrecht, das ja nun eine sehr spezielle Form des Verfahrensrechts bildet. Dauerhafte Frucht der Fälle, die ich im Rahmen dieser Sekundärberatung und dieser Tätigkeit als Fachgutachter, auf den Tisch bekomme und die ich seit Jahren ausübe, sind größere Artikel in Fachzeitschriften wie der KTS, der wohl wichtigsten wissenschaftlich arbeitenden Zeitschrift zum deutschsprachigen Insolvenzrecht. Besonders wertvoll ist mir dabei der Artikel zur höchstrichterlichen Rechtsprechung in diesem Rechtsgebiet, um den ich für das Jubiläumsheft dieser Zeitschrift im 80. Jahrgang ihres Erscheinens von den Herausgebern gebeten wurde. Wertvoll nicht zuletzt auch deshalb, weil er zusammen mit einem Beitrag meines akademischen Lehrers erschien, dem ich Vieles verdanke, als Jurist, vor allem aber menschlich.
