27. Mai 2026

Man muss sicher nicht C. Iulius Caesar sein (Replik einer Büste aus der Berliner Antikensammlung, Museumsinsel), um von der Sinnhaftigkeit eines Testaments überzeugt zu sein und man muss auch kein ganzes Imperium zu vererben haben, um eines zu errichten. Wenn man sicher sein möchte, was mit dem eigenen Vermögen nach dem Tod passiert, und das hinreichend garantiert sehen will, ist längerfristig (!) vorbereitende und umfangreiche Nachlassplanung wichtig. Caesars Beispiel zeigt, wie schnell und unerwartet das eigene Testament relevant werden kann – der Imperator war vorbereitet und hatte seinen letzten Willen niedergelegt, Marcus Antonius verkündete ihn dem römischen Volk (und Shakespeare hat daraus eine der größten Szenen der englischen Literatur gemacht). Schlussendlich bildeten seine testamentarischen Anordnungen die Grundlagen für die nächsten 500 Jahre römischer Reichsgeschichte. Welcher Rechtsberater auch immer hinter dem großen Iulier stand und die Testamentsklauseln entwarf, er hat seinen Job recht gut gemacht, alles Wesentliche war seinerzeit wohl bedacht worden.
Natürlich war nicht jeder einverstanden mit dem, was Caesar da geplant hatte. Schlussendlich waren die Caesarmörder irgendwie auch übergangene Pflichtteilsberechtigte. Auch muss man nicht stets gleich Bürgerkrieg fürchten wie im Alten Rom, weil Einzelne auf eine Art Pflichtteilsergänzung pochen, nachdem man sie im Testament übergangen hat. Doch lassen sich Nachlasskonflikte bei strategischer Vorausplanung, exakter Analyse der familiären und ökonomischen Strukturen häufig vermeiden, mindestens aber minimieren und dafür bietet das Recht des Testaments eine ganze Reihe von wertvollen Instrumenten. Und auch das eher moderne Institut des Erbvertrages sollte man bedenken. Hätte C. Iulius Caesar davon gewusst, hätte er mit seinen Widersachern vielleicht einen solchen verhandelt, bewährt hätte sich dieser Erbvertrag sicher; dann aber wäre die Weltgeschichte anders verlaufen.
